Arbeitsblatt: Mittelalter Theorieblatt Lehnswesen und Fronarbeit
Material-Details
Werkstattposten
Geschichte
Mittelalter
4. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
111802
922
17
17.02.2013
Autor/in
pm (Spitzname)
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Das Lehnswesen Theorieblatt 1 Das Lehen ist ein Stück Land, das einem hörigen Bauern von seinem Grundherrn verliehen wird. (Ein höriger Bauer ist ein Bauer, der so arm ist, dass er selbst kein Land besitzt.) Dafür muss der Bauer Dienste und Treue versprechen. Der Grundherr (zum Beispiel ein Ritter oder ein Adliger) überträgt dem Bauern die Nutzungsrechte, nicht aber die Eigentumsrechte an dem Bauernhof und dem dazugehörigen Land. Unterschieden wurde zwischen Schenkung des Lehens und dem Erblehen. Die Schenkung sicherte dem Grundherrn die Rechte am Land nur solange er lebte. Das erblichen Lehen hingegen garantierte auch den Kindern des Grundherrn die Nutzungsrechte am Lehen. Der Grundherr hat in allen Angelegenheiten die Macht über den hörigen Bauern. Die Fronarbeit Jeder hörige Bauer musste seine Arbeitskraft für eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr seinem Grundherrn zur Verfügung stellen, ohne dafür bezahlt zu werden. Unabhängig davon musste er zusehen, dass die restliche Zeit ausreichte, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.