Arbeitsblatt: AB-MA: Das Lehenswesen
Material-Details
Arbeitsblatt stellt das Lehnswesen mit Texten und Grafiken vor, enthält aber keine Arbeitsaufträge. Schuljahrszuordnung ev. nicht korrekt, kenne das Schweizerische Schulsystem zu wenig. Sorry.
Geschichte
Mittelalter
9. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
114458
1107
3
06.04.2013
Autor/in
Bernhard Karl Linser
Land: Deutschland
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
ABMA: Das Lehenswesen Im Römischen Reich entlohnte der Kaiser Beamte mit Geld. Diese erbrachten dafür Dienstleistungen. Nach dem Untergang des Weströmischen Reiches verfällt die Geldwirtschaft (Gütertausch mit Geld). Damit war das alte System der Entlohnung von Staatsbeamten mit Geld nicht mehr möglich. [] Die früh- und zum Teil die hochmittelalterliche Wirtschaft kennt im Vergleich zum Römischen Reich kaum Geld. Statt Geldwirtschaft, die mit entwickeltem Städtewesen einhergeht, herrscht Naturalwirtschaft, die mit selbstgenügsamen Höfen und Weilern verbunden ist. Der Übergang zum Mittelalter ist im Vergleich zum Römischen Reich mit einem enormen Kulturverlust verbunden. Mittelalterliche Lehensherren, z.B. der König, verleihen Rechte, Felder, Wiesen, landwirtschaftliche Gebäude samt dazugehörigen Menschen an ihre Gefolgsleute, die sogenannten Lehensmannen oder Vasallen. Außerdem bieten sie Schutz, eine Leistung, die in einem Zeitalter nicht zu unterschätzen ist, in dem man sich sein Recht mangels Gerichtshöfen und unabhängiger Justiz selbst verschaffen muss. Die Vasallen leisten im Gegenzug einen Treueid, Kriegsdienst und unterschiedliche Verwaltungsaufgaben. Mit dem Treueid geht der Vasall die Verpflichtung ein, nichts gegen die Interessen seines Lehensherrn zu unternehmen. Er kniet dabei nieder und legt seine Hände in die des Lehnsherrn. Es handelt sich um eine persönliche Beziehung zwischen beiden. Der König lieh also ein Reichsgut an einen Königsvasallen. Dieser konnte wieder Teile seines Lehens an Untervasallen verleihen. In Frankreich und England waren diese Untervasallen durch einen Treuevorbehalt auch dem König zur Treue verpflichtet. So gab es dort wohl starke Vasallen, aber die Einheit des Reiches war gewährleistet. Nicht so in Deutschland. Hier waren die Untervasallen nur ihrem direkten Lehnsherr verpflichtet. War ein König schwach, so wurden die Fürsten immer stärker, was dann zur Aufsplitterung des Landes in starke Fürstentümer führte. (26.01.2012) (26.1.2012) Beim Tod des Lehensmanns ( Mannfall) fällt das Lehen an den Lehensherrn zurück und kann dann neu vergeben werden. Wenn Lehen erblich sind, muss das Lehen wieder vergeben werden, und zwar an den rechtlichen Nachfolger des verstorbenen Lehensmanns. ttelater.htm#roterkasten (26.01.2012) (26.1.2012)