Arbeitsblatt: Sozialversicherungen

Material-Details

Kärtchen zu den Schweizer Sozialversicherungen für eine Zuordnungsübung
Geschichte
Politik
klassenübergreifend
2 Seiten

Statistik

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1750
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19.07.2015

Autor/in

Daniel Oberli
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherun sichert das Existenzminimum bei Wegfall des Einkommens infolge Alter (Altersrente) sichert das Existenzminimum bei Wegfall des Einkommens infolge Tod des Ehepartners (Witwenrente) sichert das Existenzminimum bei Wegfall des Einkommens infolge Tod der Eltern (Waisenrente) wird durch Beiträge aller Erwerbstätigen finanziert (Lohnabzug) IV Invalidenversicher ung Rente für Personen, die aufgrund eines Gebrechens gar nicht oder nicht vollständig arbeitsfähig sind wird durch Beiträge aller Erwerbstätigen finanziert (Lohnabzug) EL Ergänzungsleistun gen werden zusätzlich ausbezahlt, wenn die Renten das Existenzminimum nicht sichern wird durch die Kantone finanziert Krankenversicher ung die Versicherung erfolgt durch Krankenkassen wird durch Prämien und den Staat ( Prämienverbilligungen bei tiefem Einkommen) finanziert Unfallversicherun deckt den Lohnausfall aufgrund eines Unfalls wird durch Beiträge der Arbeitgeber und Prämien der Arbeitnehmer finanziert ALV Arbeitslosenversic herung decken die anfallenden Kosten bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft deckt den Lohnausfall aufgrund von Arbeitslosigkeit (ausbezahlt wird 80% des letzten Lohnes) selbstständig Erwerbende sind nicht versichert wird durch Beiträge aller Erwerbstätigen, die irgendwo angestellt sind, finanziert (Lohnabzug) Berufliche Vorsorge soll Betagten, Witwen, Waisen und Invaliden die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen die Versicherung erfolgt durch die Pensionskassen wird durch Beiträge aller Erwerbstätigen, die irgendwo angestellt sind, finanziert (Lohnabzug ab einem gewissen Mindesteinkommen) MV Militärversicherun deckt die anfallenden Kosten bei Krankheit oder einem Unfall während des Militäroder Zivildienstes wird durch den Staat finanziert EO Erwerbsersatzord nung deckt einen Teil des Verdienstausfalls von Personen, die Militäroder Zivildienst leisten wird durch die AHV- und IV-Beiträge aller Erwerbstätigen finanziert Kinder- und Ausbildungszulag en dienen als Einkommensergänzung für Familien werden für Kinder bis zum 16. Altersjahr und für Jugendliche in Ausbildung bis zum 25. betragen mindestens 200 Franken pro Kind resp. 260 Franken pro Jugendliche(r) deckt den Lohnausfall aufgrund von Kurzarbeit und witterungsbedingten Arbeitsausfällen BV die Rente wird zusätzlich zur AHV- oder IV-Rente ausbezahlt Altersjahr ausbezahlt sind kantonal geregelt wer Geld will, muss beim Arbeitgeber einen Antrag stellen, welcher dann an die zuständige Ausgleichskasse weitergeleitet wird werden durch den Kanton finanziert