Arbeitsblatt: Abzüge Gehaltsabrechnung

Material-Details

Die versch. Abkürzungen werden beschrieben und anhand eines Beispiels zw. Brutto- und Nettolohn unterschieden
Lebenskunde
Anderes Thema
9. Schuljahr
3 Seiten

Statistik

159615
591
20
26.05.2016

Autor/in

Aline Christen
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

Downloads Arbeitsblätter / Lösungen / Zusatzmaterial

Die Download-Funktion steht nur registrierten, eingeloggten Benutzern/Benutzerinnen zur Verfügung.

Textauszüge aus dem Inhalt:

Gehaltsabrechnung Eins vorweg, vor Abzügen vom Gehalt ist man auch in der schönen Schweiz nicht geschützt. Diese fallen aber wesentlich geringer aus, sodass wesentlich mehr Netto vom Bruttolohn bleibt. Im folgenden Text wird erklärt, welche Abzüge es gibt und wie zwei konkrete Beispiele in der Gehaltsabrechnung aussehen. AHV Alters und Hinterbliebenenversicherung Diese bildet die 1. Säule im Schweizer Rentensystem, die Einnahmen werden für die momentanen Rentner benötigt. Die minimale AHVRente beträgt 1175 Franken und die Maximale Rente 2350 Franken pro Monat. Für Ehepaare gilt zusätzlich eine Obergrenze von 3525 Franken für die Summe beider Renten (Stand 2015). Der Anteil für AHV/IV und EO beträgt insgesamt 5.15% vom Bruttogehalt. IV Invalidenversicherung Mit dieser ist man für den Fall der Berufsunfähigkeit versichert. EO Erwerbsersatzordnung Dieser Beitrag ist für Militär und Zivildienstausfälle und den Mutterschaftsurlaub. ALV – Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist für den Fall, dass man gekündigt wird und arbeitslos ist. Auch wenn man selbst kündigt, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber es ist bei selbstverschuldetem Jobverlust mit Kürzungen der Gelder zu rechnen. Der Anteil beträgt 1.10% vom Bruttojahreslohn bis 126.000 Franken. Für die Lohnanteile von 126.001 bis zur Obergrenze von 315.000 Franken werden nur noch 0.5 fällig. Für die Lohnanteile, die über die Obergrenze hinausgehen, werden keine Beiträge mehr fällig. NBUV – Nichtberufsunfallversicherung Der Beitrag der NBUV ist der Eigenanteil für die Zeit ausserhalb der Arbeitszeit. Die NBUV springt bei Unfällen in der Freizeit ein. Diese Versicherung ist bei Unfällen sogar mehr wert als die normale Krankenversicherung. Da diese wesentlich mehr Leistung abdeckt. Sobald man mehr als 8 Stunden die Woche beschäftigt wird, ist man automatisch über den Arbeitgeber versichert. Wer weniger arbeitet oder selbstständig ist, muss diese Versicherung selbst bei der Krankenversicherung abschliessen. Der Anteil für UVG und NBUV ist von der Berufsgruppe abhänging und bewegt sich je nach Risiko zwischen 1.3 bis maximal 3 vom Bruttolohn. Die Obergrenze für die Beitragsberechnung beträgt 126.000 Franken Jahreslohn. UVG Unvallversicherungsgesetz Absicherung für Betriebsunfälle und Arbeitskrankheiten. Taucht zusammen mit der NBUV auf der Abrechnung auf. KTG – Krankentagegeldversicherung Bei einer Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall und Schwangerschaft) ist diese für die Lohnfortzahlung wichtig. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, diese abzuschliessen. Die Versicherung garantiert über das gesetzliche Minimum hinaus die Lohnfortzahlung über eine bestimmte Zeit. In der Regel sind das 80% bei 720 Tagen. Über die genaue Regelung sollte man sich beim Arbeitgeber erkundigen. Der Anteil der Krankentagegeldversicherung beträgt meist zwischen 0.4 und 0.6 vom Bruttolohn. Pensionskasse Die 2. Säule im Schweizer Rentensystem. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen meist zu gleichen Teilen in diese Vorsorge. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Arbeitgeber und dem Alter. Unter 25 sind die Beiträge niedriger, da bei 17 24 Jährigen nur die Risiken für Invalidität und Tod abgesichert sind. Erst ab dem 25. Lebensjahr beinhalten die Beiträge die Altersversicherung. Der Mindestjahreslohn beträgt 21.150 Franken. Pflichtversichert sind die Lohnanteile zwischen 24.675 und 84.600 Franken. (Stand 2015) Krankenversicherung Diese taucht nicht in der Gehaltsabrechnung auf, der Arbeitgeber leistet dazu auch keine Beiträge. Jeder ist selbst für den Abschluss der Krankenversicherung und die Überweisung der Beiträge verantwortlich. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist obligatorisch (Pflicht). Private Vorsorge Diese bildet die 3. Säule in der Altersvorsorge und ist für einen persönlich gedacht. Bei Eintritt in die Rente kann das verzinste Kapital komplett bezogen werden oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Diese Rücklage kann auf Wunsch bereits vor dem Erreichen des Rentenalters, zum Beispiel für Wohneigentum, Gründung einer Selbstständigkeit oder bei Auswanderung ausgezahlt werden. Lohnabrechnung Beispiele (Stand 2014) Beispiel 1: Ledig, 35 Jahre, keine Kinder, Wohnort Basel Stadt Betrag Anteil Bruttolohn 5000.00 CHF AHV IV EO Beitrag 257.50 CHF 5.15 Arbeitslosenversicherung 55.00 CHF 1.10 Nichtberufsunfallversicherung 72.50 CHF 1.45 Krankentagegeldversicherung 22.50 CHF 0.45 Pensionskasse 240.00 CHF 4.80 Nettolohn 4352.50 CHF Beispiel 2: Verheiratet, 40 Jahre, 1 Kind, Wohnort Luzern Betrag Anteil Bruttolohn 6000.00 CHF AHV IV EO Beitrag 309.00 CHF 5.15 Arbeitslosenversicherung 66.00 CHF 1.10 Nichtberufsunfallversicherung 87.00 CHF 1.45 Krankentagegeldversicherung 27.00 CHF 0.45 Pensionskasse 311.20 CHF 5.19 Nettolohn 5199.80 CHF Eigenes Beispiel: Ledig, 20 Jahre, Wohnort Bern Betrag Bruttolohn Anteil CHF AHV IV EO Beitrag Arbeitslosenversicherung Nichtberufsunfallversicherung Krankentagegeldversicherung Pensionskasse Quellensteuer Nettolohn