Arbeitsblatt: Die Schweizerische Eidgenossenschaft und ihr Parlament

Material-Details

Lückentext zur Schweizerischen Eidgenossenschaft
Pädagogik und Psychologie
Richtungen, Anwendungsfelder und Geschichte
8. Schuljahr
4 Seiten

Statistik

175259
976
6
11.10.2017

Autor/in

fjolla mazreku
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und ihr Parlament 1. CH, das heisst . oder . 2. Sprachlich ist die Schweiz in Landesteile, jedoch in . Kantone unterteilt. 3. Ursprünglich sind die . souveräne Staaten, sie haben jedoch einen Teil ihrer Macht an den . delegiert (d.h. weitergeleitet). 4. Die heutige Schweiz ist das Resultat eines jahrhundertelangen Prozesses, bei dem sich immer mehr Kantone zusammenschlossen: a) 1291: . b) ab 1353 die Alten Acht Orte: . c) ab 1513 bis 1798 die 13-örtige Eidgenossenschaft: . 5. Ab 1798 ist die Schweiz unter . Kontrolle. Aus den Gemeinen Herrschaften und den Zugewandten Orten bildet Napoleon sechs neue Kantone: . 6. Am Wiener Kongress 18. wird die Schweiz nach Westen ereweitert durch die drei Kantone , der Jura kommt zu . Selbständiger Kanton ist der Jura erst seit . 7. Im Jahre schafft die Schweiz die Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben, indem sie sich eine Verfassung gibt. Vorher aber kam es zu Auseinandersetzungen zwischen . (auch . genannt), die einen starken Bundesstaat befürworten und den . (vorwiegend Konfession), welche an der (Eigenständigkeit) der Kantone festhalten wollen. Nach einem kurzen Bürgerkrieg (der sogenannte ) setzen sich die . durch und erlassen die Verfassung von . die moderne Schweiz ist geboren. 8. Die Verfassung garantiert die Grundrechte der Bürger: zum Beispiel a) b) c) d) e) f) 9. Die neue Verfassung ist eigentlich ein Kompromiss zwischen den Zentralisten (sie stehen für einen starken ein) und den Föderalisten (sie wollen selbständige .) 10. Der Kanton regelt all diejenigen Bereiche, die nicht von der Bundesverfassung geregelt sind: zum Beispiel a) b) c) Einheitlich, also vom Bund geregelt, wird ab 1848 a) b) c) d) e) 11. Die Schweizer Bürger haben nicht nur das Recht, ihre Behörden zu ., sie können auch mit einem . Gesetze ablehnen oder neue Gesetze vorschlagen (die sogenannten . ) 12. Wenn Unterschriften von Stimmbürgern gegen ein Gesetz zustande kommen, stimmt das ganze . über das Gesetz ab. 13. Mit Unterschriften kann ein neuer Verfassungsartikel vorgeschlagen werden, der dann vor eine Volksabstimmung kommt. 14. Bis . aber wurden in allen politischen Belangen die Frauen von der Mitbestimmung ausgeschlossen! 15. Unser Staatssystem kennt die Gewaltentrennung, damit keine Macht zu viel Macht erhält. a) Die gesetzgebende Gewalt () besteht aus zwei Teilen, nämlich aus dem mit 200 Mitgliedern und dem mit 46 Mitgliedern (jeder Kanton sendet zwei Abgeordnete). Gesetze müssen von beiden Kammern angenommen werden. Wenn beide Räte zusammen tagen (die songenannte Vereinigte ), können sie folgende Behörden wählen: . b) Die Gesetze ausführende Gewalt () wird in der Schweiz von den sieben ausgeübt. Jede/r ist für ein Departement zuständig: Im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten . Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement . Im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport . Im Eidgenössischen Departement des Innern . Im Eidgenössischen Finanzdepartement . Im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation . Im Eidgenössischen Volksdepartement . c) Die richterliche Gewalt () kontrolliert die Einhaltung der Verfassung. Das höchste Gericht in der Schweiz ist das in Lausanne.