Arbeitsblatt: Gesetz Pornographie

Material-Details

Gesetz zu Pornographie
Lebenskunde
Sexualerziehung
8. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

180823
1155
11
27.04.2018

Autor/in

Dominique Schlaefli
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

GESETZ Der Umgang mit pornografischen Erzeugnissen, vor allem mit harter Pornografie, kann strafbar sein. Daher ist es wichtig, dass du die rechtliche Situation kennst und dir möglichen Risiken und Konsequenzen bewusst bist. Der Umgang mit Pornografie wird im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) unter dem Titel Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität behandelt. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetze. Schutzalter Was sexuelle Handlungen anbelangt, gelten Personen über 16 Jahren als Erwachsene und Personen unter 16 Jahren als Kinder. Das bedeutet, dass in der Schweiz das sog. Schutzalter bei 16 Jahren liegt. Verbot von pornografischem Material Es ist verboten, pornografisches Material an unter 16Jährige anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen. Dies, weil Kinder und Jugendliche unter 16 davor geschützt werden sollen, mit pornografischen Darstellungen in Kontakt zu kommen. Pornographie ist für Erwachsene (also für über 16Jährige) bestimmt. Daher dürfen z.B. Erotik oder Sexshops, aber auch Nachtclubs, ihre Türen Jugendlichen vor dem 16. Geburtstag nicht öffnen, die Buchhändlerin oder der Kioskverkäufer keine Magazine und Zeitschriften mit pornografischem Inhalt an unter 16Jährige verkaufen. Wer dieses Gesetz übertritt, macht sich strafbar und riskiert eine Busse oder sogar Gefängnis. Verbot betrifft auch Jugendliche Auch als Jugendlicher kannst du mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Z.B. wenn du pornografische Bilder oder Filme, die du aufs Handy oder deinen Computer herunter geladen hast, an Kollegen und Kolleginnen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, weitergibst oder sie ihnen zeigst. Das Gesetz gilt auch dann, wenn du selber noch nicht 16 Jahre alt bist. Auch spielt es keine Rolle, ob diese Bilder oder Filme als MMS oder als Anhang einer EMail verschickt, auf einem Datenträger weitergegeben, als Bild ausgedruckt und verschenkt oder auf einem Handy, einem IPod oder auf dem PC vorgeführt werden. Harte Pornografie Besonders strenge Regen gelten für die sog. harte Pornografie. Um harte Pornografie handelt es sich, wenn es darin um sexuelle Handlungen mit Kindern (unter 16 Jahren) oder mit Tieren geht, oder wenn Gewalttätigkeiten gezeigt werden. Schon der Besitz von harter Pornografie ist verboten (auch für Personen über 16 Jahre). Gemäss dem Gesetzestext sind folgende Tätigkeiten mit Pornografie strafbar: Herstellen, Einführen, Lagern, in Verkehr bringen, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen oder zugänglich machen, Beschaffen und Besitzen von Schriften, Ton bzw. Bildaufnahmen, Abbildungen, Gegenständen oder Vorführungen mit harter Pornografie. Der im Begriff harte Pornografie verwendete Ausdruck hart hat nichts mit der englischen Bezeichnung hardcore zu tun. Dieser Begriff bezeichnet eine Form von pornografischer Darstellung sagt aber nichts über das Gesetz aus. Harte Pornografie auf dem Schwarzmarkt Trotz dem gesetzlichen Verbot ist harte Pornografie auf dem Schwarzmarkt erhältlich. Zum Beispiel im Internet (oft sogar gratis) als Texte, Bilder oder Filme, aber auch im Handel als Zeitschriften, Bücher, Videos, DVDs usw. Besonders im Internet besteht die Möglichkeit (unter Umständen auch ungewollt), auf Webseiten zu landen, die Kinderpornografie, Tierpornografie oder pornografische Gewaltdarstellungen beinhalten. Vielleicht bist du auch schon auf solche Darstellungen gestossen und fragst dich, ob du dich strafbar gemacht hast. Wenn jemand solche Bilder oder Filme aus dem Netz herunterlädt, also einen so genannten Download (englisch für Herunterladen) macht, begeht er/sie eine strafbare Handlung. Unabhängig davon, ob der Download auf den Computer, das Handy oder den IPod gemacht wird. Laut Gesetz ist der Konsum (also das Anschauen) von harter Pornografie seit dem 1. Juli 2014 auch strafbar. Manchmal werden Bilder/Filme automatisch herunter geladen, ohne dass du dafür einen Befehl gegeben hast. Auch dann kannst du dich strafbar machen, wenn dir bewusst ist, dass solche Bilder/Filme herunter geladen wurden. Falls dir das passiert, unterbreche den DownloadVorgang oder lösche die Daten. Wenn dir so etwas passiert ist, informiere deine Eltern auch wenn es dir vielleicht etwas peinlich ist. Denn auch wenn Daten gelöscht sind, können sie im Computer Spuren hinterlassen.