Arbeitsblatt: Pflichtstation Wirtschaftliche Arbeit

Material-Details

Pflichtstation im Rahmen einer Stationenarbeit Wirtschaftslehre zu den volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren
Administration / Methodik
Lehr- und Lernformen
11. Schuljahr
3 Seiten

Statistik

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09.03.2019

Autor/in

Romantico Ray
Land: Deutschland
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Pflichtstation Produktionsfaktor Arbeit- Menschliche Arbeit als Produktionsfaktor Menschliche Arbeit als Produktionsfaktor Was versteht man unter Arbeit im wirtschaftlichen Sinn? Welche der folgenden Tätigkeiten sind Arbeit im volkswirtschaftlichen Sinn? Begründe Deine Antwort. a) Ein Maurer arbeitet bei der Baufirma Pegelmann. b) Ein Schiffbrüchiger bastelt ein Floß. c) Dein Vater mäht den Rasen. d) Ein Arbeiter der BSR leert einen Papierkorb. Nach welchen Gesichtspunkten kann man Arbeit unterscheiden? a) b) Was versteht man unter distributiver exekutiver Arbeit? Informationen zur den Aufgaben siehe N O E T. 1 Pflichtstation Produktionsfaktor Arbeit- Menschliche Arbeit als Produktionsfaktor Ordnen Sie die folgenden Wörter und Berufsgruppen in das untenstehende Schema ein. Überwiegend geistige Arbeit Überwiegend körperliche Arbeit Leitende Tätigkeit z.B. Ausführende Tätigkeit z. B. Leitende Tätigkeit z. B. Ausführende Tätigkeit z. B. Unternehmer Sekretärin Handwerksmeister Chefarzt Baufacharbeiter Friseurin Krankenschwester Lehrkräfte Schulleiter Hausmeister. ARBEIT Bearbeite die Aufgaben mit Deinem Nachbarn. 2 Pflichtstation Produktionsfaktor Arbeit- Menschliche Arbeit als Produktionsfaktor N O E T Menschliche 1. 1.1 Arbeit als Produktionsfaktor (Pflichtstation) Die Arbeit als Lebensgrundlage des Menschen Der Begriff Arbeit im wirtschaftlichen Sinn. Die Person auf den folgenden Bildern arbeitet. Sie geht jedoch keiner Arbeit im wirtschaftlichen Sinne nach, denn darunter verstehet man jeden auf Einkommenserzielung gerichteten Einsatz von körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Mit Arbeit ist damit also immer die Arbeit gegen Entgelt gemeint, denn nur sie wird volkswirtschaftlich erfasst. 1.2 Die Arten der Arbeit In unserem arbeitsteilig organisierten Wirtschaftsleben werden in zahlreichen Berufen verschiedenen Aufgaben und Tätigkeiten ausgeübt. Aus der Angabe des Berufes geht aber meist nicht hervor, welche Arbeit jemand wirklich ausübt. Man kann z.B. bei Politikern viele ursprüngliche Berufe finden. Man kann Arbeit nach folgenden Gesichtspunkten unterscheiden: Unterscheidung nach der Art der beanspruchten Kräfte: Geistige Tätigkeiten Typisch geistige Tätigkeiten sind z. B. Lehrer, Rechtsanwälte. Körperliche Tätigkeiten Zwar überwiegen in den meisten Handwerksberufen wie z. B. bei den Friseuren die körperlichen Tätigkeiten. Doch es gibt heutzutage kaum noch einen Handwerksberuf, der nicht auch geistig beansprucht. Die fortschreitende Technisierung und der rasche Wandel in der Arbeitswelt erfordern immer weniger Handarbeit, dafür aber immer mehr geistige Aktivitäten. Aus diesem Grunde ist eine exakte Zuordnung nach diesen Kriterien in unserer Zeit nicht mehr möglich. Unterscheidung nach dem Umfang der Verantwortung: Leitende (distributive) Arbeit Jemand in dieser Funktion, z. B. ein Abteilungsleiter in einem Supermarkt, gibt Weisungen an seine Mitarbeiter. Dies hört sich zunächst einmal recht gut an und scheint mit wenig eigener Anstrengung verbunden zu sein, es muss jedoch bedacht werden, dass jeder Vorgesetzte auch für seine Weisungen zur Verantwortung gezogen werden kann. Ausführende (exekutive) Arbeit Diese Arbeitnehmer führen ihre Tätigkeit im Wesentlichen nach Anweisung aus. Der Verantwortungsbereich ist dadurch eingeschränkt. Die ausführende Arbeit schließt geistige 3 Pflichtstation Produktionsfaktor Arbeit- Menschliche Arbeit als Produktionsfaktor Arbeit (z. B. als Sekretärin) einerseits und körperliche (z. B. als Baufacharbeiter) andererseits ein. 4