Arbeitsblatt: Gerichtswesen Politische Bildung
Material-Details
Unterrichtseinheit über das Schweizer Gerichtswesen
Geschichte
Politik
8. Schuljahr
13 Seiten
Statistik
197736
684
5
16.06.2021
Autor/in
Sabrina Keller
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
GERICHTSWESEN Sabrina Keller Fachdidaktik Politische Bildung FS20 Dozent: M. Jung Inhaltsverzeichnis Themenwahl . 2 Lehrplan 21 Bezug . 2 Sachanalyse. 3 Bedingungsanalyse . 5 Didaktische Analyse . 6 Verlaufsplanung 7 Materialien 9 Exkurs 1: Selbstbestimmungsinitiative. 10 Quellenangabe 12 e t 1 13 Themenwahl Diese Unterrichtseinheit entstand im Rahmen des Moduls Fachdidaktik Politische Bildung an der PH Thurgau. Behandelt wird die Thematik „Gerichtswesen im Bezug auf die Schweiz. Dies ist insofern von Relevanz da das Gerichtswesen einen wesentlichen Teil der Schweizer Demokratie ausmacht und zudem als Judikative, rechtssprechende Gewalt, ausgeführt wird. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Einblick in die verschiedenen Gerichte (Friedensrichter, Bezirksgericht, Kantonsgericht und Bundesgericht), Prozessarten (Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht) und Rechtsmittel (Klage, Anklage, Berufung und Beschwerde). Zudem wird behandelt, mit welchen „Problemen eine Person sich wo und wie die nötige Rechtsprechung einfordern kann. Als Gegenwartsbezug werden hier Beispiele verwendet, welche die Schülerinnen und Schüler direkt ansprechen. Als Zusatzpunkt wird ein Exkurs angeboten, bei welchen die interessierten Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die „Selbstbestimmungsinitiative von 2018 erhalten und sich anhand des neu erworbenen Wissens eine eigene Meinung bilden können. Lehrplan 21 Bezug Im LP21 sind folgende der Thematik entsprechenden Kompetenzen aufgeführt: „Die Schülerinnen und Schüler können drei Gewalten auf Gemeinde-, Kantons-, und Bundesebene unterscheiden und aufzeigen, welche Aufgaben sie lösen. „Die Schülerinnen und Schüler können das Zusammenwirken von verschiedenen Teilbereichen des Staates an einem Beispiel erklären (z.B. Polizei und Gericht). „Die Schülerinnen und Schüler können wichtige Besonderheiten der Schweizer Demokratie sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten erklären. „Die Schülerinnen und Schüler können zu aktuellen Problemen und Kontroversen Stellung beziehen, dabei persönliche Erfahrungen im schulischen und ausserschulischen Alltag einbeziehen und die Positionen begründen. („8 Demokratie und Menschenrechte verstehen und sich dafür engagieren, 2020) e t 2 13 Sachanalyse Judikative Das Gerichtswesen gehört in den Bereich der Judikative, also die ausführende Gewalt. Als Zeichen der Judikative steht die „Justitia, eine Frau welche bei allen Darstellungen eine Waage hält als Zeichen der Gerechtigkeit und der sorgfältigen Abwägung der Sachlage und ein (Richt-)Schwert als Symbol für die ausführende Gewalt. Zudem trägt sie auf einigen Abbildungen auch eine Augenbinde, was wiederum das Attribut der Waage unterstreicht und für Gerechtigkeit, egal welche soziale Position eine Person hat, steht. Bei der für diese Arbeit verwendeten Abbildung ist ebenso ein Buch als Zeichen der Weisheit und eine Schlange, auf der sie steht, als Zeichen des endgültigen Sieges über das Böse abgebildet. Zur Judikative gehören die verschiedenen Gerichte und auch die Richter, welche jeweils auf sechs Jahre gewählt werden. („Judikative, o. J.) („Judikative Gerichte, o. J.) e t 3 13 Prozessarten Das Strafrecht wird immer benötigt, wenn irgendein Fall von einer Straftat vorliegt. Dabei wird der Täter vom Staat selbst verfolgt, um andere Bürger zu schützen. Hierzu gehören beispielsweise Gewalttaten, Drogenmissbrauch oder Überschreitung der Verkehrsregeln. Das Zivilrecht wird eigesetzt, wenn sich Private gegenseitig verklagen. Private sind aber nicht nur natürliche Personen, sondern können auch Unternehmen sein. Hierzu wird auch das Ehe- und Erbrecht gezählt. Das Verwaltungsrecht kommt zum Einsatz, wenn ein Bürger mit dem Staat streitet. Typische Gründe hierfür sind zum Beispiel Steuern oder Baufragen. („Judikative Gerichte, o. J.) („Gerichtsorganisation › Zivilprozess Zivilprozessrecht, o. J.) („Die Gerichte der Schweiz www.ch.ch, o. J.) Rechtsmittel Eine Klage wird dann verwendet, wenn eine Zivilperson eine andere anzeigt, also im Zivilrecht. Die Anklage wird dann gemacht, wenn der Staat eine Zivilperson anzeigt, also im Falle des Strafrechts. Sollte ein Bürger unzufrieden mit dem Entscheid einer Verwaltungsinstitution sein, kann er oder sie Gebrauch einer Beschwerde machen und diesen Entscheid anfechten. Dies wäre ein Fall für das Verwaltungsrecht. Sollte eine Partei den Eindruck haben, ein Entscheid wurde ungenügend beurteilt kann Berufung eingelegt werden. In diesem Fall wird überprüft, ob die Instanz den Fall richtig beurteilt hat. („Judikative Gerichte, o. J.) (Kantons-parlament Regierungsrat, o. J.) („Wie reicht man eine Strafanzeige oder einen Strafantrag ein? www.ch.ch, o. J.) Gerichte Es gibt vier verschiedene Anlaufstellen für Rechtsfälle, welche je nach Stärke des Vergehens zum Einsatz kommen. Im Falle eines Zivilprozesses würden die beiden Privaten zuerst eine Schlichtungsbehörde (Friedensrichter Vermittler) konsultieren. Im Bezirk Kreuzlingen befindet sich diese Anlaufstelle ebenso in Kreuzlingen. Sollte es daraufhin zu einer Klage kommen ginge der Fall weiter zum Bezirksgericht. Im Fall einer Anklage käme der Fall direkt (ohne Friedensrichter) zum Bezirksgericht. Das Bezirksgericht von Kreuzlingen befindet sich ebenfalls in der Stadt selbst. Somit bildet das Bezirksgericht die erste Instanz. Die zweite Instanz ist das Kantonsgericht Obergericht, welches sich in Frauenfeld befindet. Dieses kommt bei einer Berufung zum Einsatz. Die dritte Instanz bildet im Falle einer Beschwerde das Bundesgericht, welches je einen Sitz in Luzern, Lausanne und Bellinzona hat. („Judikative Gerichte, o. J.) („Die Gerichte der Schweiz www.ch.ch, o. J.) Selbstbestimmungsinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter Eine Volksinitiative der SVP aus dem Jahr 2018 wo es darum geht, ob die Schweiz das Gerichtswesen überwiegend selbstbestimmt leiten möchte oder den Einfluss der EU beibehalten will. Demnach wäre das höchste Gericht der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die Abstimmung wurde mit 66.2% abgelehnt. („Judikative Gerichte, o. J.) (Ebnöther, 2017) e t 4 13 Bedingungsanalyse In dieser Bedingungsanalyse werden die Voraussetzungen beschrieben, welche gegeben sein müssen damit diese Doppellektion durchführbar ist. Schule Für die grundlegenden Unterrichtseinheiten zur Politischen Bildung wird das Lehrmittel „Politik und du verwendet, allerdings für diese Lektionen zum Gerichtswesen nicht, da es fast keine Informationen dazu enthält. Das Klassenzimmer benötigt die mediale Grundeinrichtung wie Computer für die Lehrperson, Beamer, Whiteboard und eventuell eine Musikanlage. Zudem wird davon ausgegangen, dass jede Schülerin und jeder Schüler über ein Tablet verfügt (entweder als Klassensatz oder ein eigenes Gerät). Lehrperson Die Lehrkraft versucht die Sprechzeit auf ein Minimum zu reduzieren, damit der Unterricht handlungsorientiert erfolgen kann. Die Lehrperson stellt Bücher, Zeitschriften und Internetlinks zur Verfügung, aus denen die Schülerinnen und Schüler frei auswählen können für ihr Thema. Schülerinnen und Schüler Die Unterrichtsplanung geht von einer dritten Klasse in der Stammklasse aus. Da die Klasse zuvor bereits RZG Unterricht hatte und mit diversen Methoden vertraut ist, braucht es diesbezüglich keine extra Einführungen mehr. Zuvor wurde bereits das Thema Demokratie in der Schweiz behandelt. Die Schülerinnen und Schüler haben also bereits ein grosses Vorwissen in der Politischen Bildung. Entwicklungspsychologie der Zielstufe Die Schülerinnen und Schüler sind bereits in der dritten Klasse und daher können sie gut selbstständig recherchieren und ihr Wissen erarbeiten. Zudem haben sie durch zuvor behandelte Themen bereits ein grosses politisches Grundwissen. e t 5 13 Didaktische Analyse In dieser Doppellektion wenden die Schülerinnen und Schüler eine der Makromethoden, die Internetrecherche, an. Dabei ist es wichtig, dass die Lehrperson die Lernenden nicht einfach loslassen, sondern gute Links und Quellen angeben, welche sie verwenden können. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler eine exakte Quellenangabe in ihre Präsentationen einbringen. Das meint nicht nur eine URL, sondern auch die Angabe von der Person, welche das geschrieben hat, Jahreszahlen, etc. Zudem wird die Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler durch das herstellen eines Lernvideos ergänzt und sie lernen das Tool „sreencast-o-matic kennen. Des Weiteren wird in dieser Doppellektion die Urteilskompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt, da sie selbstständig bewerten müssen, ob eine Interseite oder ein Artikel geeignet ist oder eben nicht. Als Handlungskompetenz stellen die Jugendlichen ein Lernvideo zu ihrem Thema her und haben am Ende auch die Möglichkeit die Videos von den anderen Gruppen Themen einzusehen. e t 6 13 Verlaufsplanung Fach RZG – Politische Bildung Lernziele Hauptteil 35‘ Doppellektion 3. Klasse Die Schülerinnen und Schüler kennen alle relevanten Begriffe zum Gerichtswesen und können diese erklären. Die Schülerinnen und Schüler können zu aktuellen Problemen und Kontroversen Stellung beziehen, dabei persönliche Erfahrungen im schulischen und ausserschulischen Alltag einbeziehen und die Positionen begründen. (Exkurs) Tätigkeit Lehrperson Inhalt SF Bildbeschreibung Bildinterpretation Abbildung der Justitia zeigen und überlegen, was sie bedeuten könnte (zu Beginn ihren Namen noch nicht verraten) Attribute besprechen (Waage, Schwert, Augenbinde) Judikative besprechen (Vorwissen abfragen) Auf den Bezug zur Demokratie eingehen (Exekutive und Legislative Begriffe klären) KA Bild Justitia Ziel ist, dass die SuS ein Lernvideo zu ihrem Thema erstellen. Die SuS werden in Gruppen aufgeteilt und erarbeiten sich selbstständig Wissen über einen Teil des Gerichtwesens mit Hilfe des Internet. Das Lehrmittel, sowie einige Texte der LP dürfen ebenfalls verwendet werden. Dafür gehen sie zuerst in ihrer Gruppe zusammen und recherchieren. Dabei machen sie sich Notizen. Nach ca. 20-25‘ folgt eine Austauschphase mit der Gruppe, welche das gleiche Thema hat (immer 2 Gruppen haben das gleiche) Themen: 1. Prozessarten (Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht) 2. Instanzen (Friedensrichter, Bezirksgericht, Kantonsgericht, Bundesgericht) 3. Rechtsmittel (Klage, Anklage, Beschwerde, Berufung, Revision) GA Tablets Pause Pause Einstieg 5‘ LP zeigt ihr Beispielvideo Hauptteil 20‘ Lektion Die Schülerinnen und Schüler können wichtige Besonderheiten der Schweizer Demokratie sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten erklären. Unterricht s-phasen Einstieg 10‘ Thema Gerichtswesen Arbeit am Video: Das Video soll ca. 3 Minuten lang sein und wird wie folgt erstellt: Die SuS gestalten eine Powerpoint Präsentation Mit dem Tool screencast-o-matic können sie während der Präsentation das Bild des Bildschirms und den Ton, welchen sie gerade sprechen, aufnehmen. Das Video soll in einem Ordner gespeichert werden, auf welchen alle Zugrifft haben. 2-3 SuS pro Gruppe Material, Bemerkungen Texte zum Thema (evtl. auch einige gute Internetseiten angeben) Immer (6 Gruppen) zwei Gruppen pro Thema Pause KA Pause Beispielvideo (zu Justitia) Tablets Sollte eine Gruppe sehr früh fertig sein, können sie als Puffer einen EA/PA/GA Exkurs Selbstbestimmungsinitiative Exkurs bearbeiten. frei e t 7 13 Schluss 20‘ Die Videos zu jedem Thema werden gemeinsam angeschaut. KA Beamer, Musikanlage, etc. Die Videos werden von der LP digital zur Verfügung gestellt, sodass die SuS jederzeit (Bsp. Prüfungsvorbereitung) darauf zugreifen können. e t 8 13 Materialien Beispielvideo der LP separat. Abbildung Justitia Attribute: Waage Schwert Augenbinde Buch Schlange Diese Figur kann auch käuflich erworben werden, statt als Foto zeigen. Bildquelle: S i e 9 13 Exkurs 1: Selbstbestimmungsinitiative Schau dir das Youtube Video zur „Selbstbestimmungsinitiative an. 4‘11‘‘ Besprich im Anschluss mit einem Partner den Inhalt des Videos und löse folgende Aufgaben: 1. Erkläre in maximal drei Sätzen, wieso die Initiative „Schweizer Recht statt fremde Richter heisst. 2. Finde heraus, ob die Initiative angenommen oder abgelehnt wurde und um wie viel Prozent. Welche Partei hat die Selbstbestimmungsinitiative lanciert? 3. Schreibe einige Pro- und Kontrapunkte der Selbstbestimmungsinitiative heraus. pro kontra e t 10 13 Exkurs 1: Selbstbestimmungsinitiative LÖSUNGEN Schau dir das Youtube Video zur „Selbstbestimmungsinitiative an. 4‘11‘‘ Besprich im Anschluss mit einem Partner den Inhalt des Videos und löse folgende Aufgaben: 4. Erkläre in maximal drei Sätzen, wieso die Initiative „Schweizer Recht statt fremde Richter heisst. Die Schweizer Verfassung soll über den nationalen Verträgen stehen. Die Schweiz will ihre eigenen Interessen wahren. 5. Finde heraus, ob die Initiative angenommen oder abgelehnt wurde und um wie viel Prozent. Welche Partei hat die Selbstbestimmungsinitiative lanciert? SVP, abgelehnt, 66.2% 6. Schreibe einige Pro- und Kontrapunkte der Selbstbestimmungsinitiative heraus. pro kontra Keine Konflikte zwischen Schweizer Recht und Stellt wichtige Verträge aufs Spiel den Verträgen mehr, da CH-Recht immer Vorrang CH muss keine Gesetze mehr anpassen Verträge müssen neu verhandelt werden Völkerrecht weiterhin über CH Einige Verträge müssen gekündigt werden Rechtssicherheit geschafft Referendum (Volk) kann sowieso mitbestimmen Unendliche Diskussionen e t 11 13 Quellenangabe 8 Demokratie und Menschenrechte verstehen und sich dafür engagieren. (17. April 2020). Lehrplan 21. Abgerufen Die Gerichte der Schweiz www.ch.ch. (o. J.). Abgerufen am 14. Juni 2020 unter Ebnöther, C. (2017). Leitfaden durch das politische System der Schweiz. Orell Füssli. Gerichtsorganisation › Zivilprozess Zivilprozessrecht. (o. J.). Abgerufen am 14. Juni 2020 unter Judikative Gerichte. (o. J.). Abgerufen am 14. Juni 2020 unter Judikative Lexikon. (o. J.). Vimentis. Abgerufen am 14. Juni 2020 unter Kantons-parlament, P. K. T. S. finden auf diesen S. vielfältige I. über das Regierungsrat, den. (o. J.). Zivil- und Strafrechtspflege. Abgerufen am 14. Juni 2020 unter Wie reicht man eine Strafanzeige oder einen Strafantrag ein? www.ch.ch. (o. J.). Abgerufen am 14. Juni 2020 unter S i e 12 13