Arbeitsblatt: Medien und Informatik - Recht am eigenen Bild
Material-Details
Medien und Informatik - Recht am eigenen Bild
Informatik
Gemischte Themen
8. Schuljahr
10 Seiten
Statistik
206892
351
6
20.09.2023
Autor/in
Joel Stuber
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Medien und Informatik Das Recht am eigenen Bild Urheberrechte Rechte im Internet Stell dir vor, du schaust dir eine Website an oder auch einen Blog, und alles, was du findest, ist Text. Nicht ein einziges Bild. Das klingt ganz schön langweilig, oder? Und deshalb kommt dies auch nur selten vor. Die meisten Internetseiten sind kreativ gestaltet und an Bildern mangelt es nicht. Aber ist es erlaubt, einfach ein Bild aus dem Internet zu speichern und dieses dann selbst zu verwenden? Zum Beispiel auf deinem Blog oder auf Instagram. Die Antwort ist ganz klar: Nein! Denn es gibt auch im Internet Regeln, an die man sich halten muss. Das Urheberrecht beachten Jedes Foto, Bild und jedes Kunstwerk wurde irgendwann mal von jemanden geschaffen. Und genau derjenige ist dann auch der Urheber. Wer ohne Erlaubnis Fotos/Bilder anderer ins Netzt stellt, also öffentlich zugänglich macht, begeht eine Verletzung gegen den Urheber. Auch wenn du das Foto erst bearbeitest und dann veröffentlichst, muss der Fotograf des Originalbildes einwilligen. Dies nennt man das Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt als den Urheber davor, dass andere seine Bilder einfach so ‘stehlen können und sogar Geld damit verdienen können. Nur der Urheber darf entscheiden, was mit seinem Werk passiert. Fragen zum Text: 1.) Wer oder was ist der Urheber? 2.) Wir haben jetzt viel darüber gesprochen, dass man Bilder von anderen Personen nicht einfach so verwenden darf. Kannst du dir noch etwas anderes vorstellen, dass auch unter das Urheberrecht fällt? Urheberrecht an Musik Nahezu alles, was du im Internet findest, wird durch das Urheberrecht geschützt. So auch Musik. Hier gilt die gleiche Regel wie bei den Bildern. Alles was du selber erstellt hast, darfst du ins Internet hochladen. Auch hier geht es vor allem darum, dass du nicht einfach Musik von jemand anderem stehlen darfst und damit Geld verdienen kannst. Siehe auch: (Minute 0.00 6.25) Sonderfall Streaming Immer mehr wird im Internet gestreamt. Beispielsweise über Netflix oder Spotify. Dabei werden oftmals auch Lieder oder Videos heruntergeladen. Dies ist solange erlaubt, solange du ein Lied oder ein Video nicht herunterlädst und dann aufs Internet hochlädst. Für den privaten Gebrauch ist es jedoch selbstverständlich erlaubt. Du darfst also nicht ein Film von Netflix herunterladen und dann wieder auf YouTube hochladen. Dies macht deshalb Sinn, da sonst ja niemand mehr für Netflix zahlen würde. Fallbeispiele und Fragen Entscheide, ob folgende Situationen erlaubt sind oder nicht: a.) Lena kauft sich eine CD. Anschliessend lädt sie die Lieder alle ins Internet und verkauft sie weiter. b.) Martin hat ein cooles Video auf der Instagram Seite von ‘lustige Videos gesehen. Er möchte, dass alle seine Freunde dieses Video sehen. Deswegen macht er eine Story und schreibt den Link des Videos in die Story. c.) Yara sieht die Story von Martin und schaut sieht das Video auf dem Instagram Profil von ‘lustige Videos an. Sie möchte auch, dass alle ihre Freunde dies sehen, da sie es ebenfalls sehr lustig findet. Also kopiert sie auch den Link vom Profil von ‘lustige Videos in ihre Story. d.) Miguel möchte gerne Influencer werden. Jedoch fehlen ihm oftmals die Ideen. Er folgt deswegen auch Influencer aus Spanien. Einer seiner Lieblings Influencer postet ein lustiges Video auf TikTok. Miguel lädt sodann das Video runter und bearbeitet das Video nun so, dass es nicht mehr auf Spanisch ist, sondern auf Deutsch. Er denkt sich von seinen Freunden aus Neuenhof können die wenigsten Spanisch. Da fällt doch keinem auf, dass das Video nicht von mir ist. Nachdem er das Video bearbeitet hat, lädt er es auf seinem TikTok Profil hoch in der Hoffnung, dass viele das Video anschauen. e.) Erkläre die Begriffe Plagiat. Was ist ein Plagiat? f.) Wie lange hält das Urheberrecht für Werke an? (Film 3.46 4.18). Das Recht am eigenen Bild Der sicherste Weg, Bilder zu nutzen, ist, wie wir gelernt haben, der, dass du die Fotos einfach selber machst. In diesem Moment bist du nämlich der Urheber und andere dürfen diese Bilder dann nicht einfach so benutzen. Doch natürlich gibt es auch hier wieder ein paar Regeln. Sind auf dem Bild Personen abgebildet? Dann kannst du die Fotos nicht einfach nutzen, oder möchtest du etwa, dass man von dir Bilder ins Internet stellt, ohne dass du vorher gefragt wirst? Schießt du ein Bild von deinen Freunden, dann greift „Das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, wenn du dieses Foto veröffentlichen möchtest, dann brauchst du die Zustimmung deiner Freunde. Dabei ist es egal, wie viele Personen auf dem Foto abgebildet sind. Alle Personen auf dem Bild müssen zustimmen, wenn du das Bild online posten möchtest. Das Recht dient dazu, dass nicht Fotos oder Videos ohne dein Wissen hochgeladen werden, verbreitet werden oder kopiert werden. Du sollst stets selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Fotos von dir ins Internet gestellt werden sollten. Von dieser Regel gibt es nur wenigen Ausnahmen. Ausnahme 1: Bilder von berühmten Personen und Bilder von Menschen der Geschichte Hier sind insbesondere Personen aus den Bereichen, Kunst, Politik, Adel, Sport, Schauspiel und andere Prominente gemeint. Hier sind insbesondere Personen aus den Bereichen, Kunst, Politik, Adel, Sport, Schauspiel und andere Prominente gemeint. Ausnahme 2: Fotos von berühmten Orten Eine Veröffentlichung ist ebenfalls erlaubt, wenn der Abgebildete nur Beiwerk ist und eigentlich etwas anderes fotografiert wird, wie z. B. eine Sehenswürdigkeit. Wenn ich also vor dem Eiffelturm stehe, muss ich damit rechnen, dass ich auf einem Foto bin. Ausnahme 3: Fotos von Menschenansammlungen Menschenmengen bilden eine weitere Ausnahme beim Recht am eigenen Bild. Fotos von Demonstrationen oder Karnevalsumzügen bei denen einzelne Personen in der Masse untergehen und den gleichen Zweck verfolgen, dürfen ohne Einwilligung verbreitet werden. Dagegen ist bei großen privaten Veranstaltungen, wie zum Beispiel einer Hochzeit, eine Erlaubnis nötig. Aufgabe: Ordne die drei Bilder zu den Ausnahmen 1-3 Noch das Blatt hiervon: IchImNetzIII_Unterrichtseinheit_216.pdf