Arbeitsblatt: Schwimmen

Material-Details

Lehrmittel Schwimmen spielend lernen
Bewegung / Sport
Anderes Thema
klassenübergreifend
72 Seiten

Statistik

208173
179
2
12.01.2024

Autor/in

Marc Seiler
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

Downloads Arbeitsblätter / Lösungen / Zusatzmaterial

Die Download-Funktion steht nur registrierten, eingeloggten Benutzern/Benutzerinnen zur Verfügung.

Textauszüge aus dem Inhalt:

ELEMENTE FÜR EINEN SICHEREN UND PRAXISORIENTIERTEN SCHWIMMUNTERRICHT IN DER SCHULE Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg Autoren: DR. DR. ROLAND BAARTZ, Universität Hamburg, Fachbereich Sportwissenschaft DIPL. ING. RÜDIGER REMUS Aufsichtsperson, Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg DIETER TEMPKE Dozent für Retten und Wiederbeleben am Institut für Lehrerfortbildung, Hamburg Herausgeber: Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg Spohrstr. 2 – 22083 Hamburg Redaktion: I R D A O , Präventionsmarketing, Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg Gestaltung und Gesamtherstellung: So. Agentur Hamburg 1. Auflage 1999 Die inhaltliche Gestaltung der Broschüre erfolgte in Abstimmung mit der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, Hamburg und dem Institut für Lehrerfortbildung, Hamburg. VORWORT Schwimmen (lernen) macht Spaß! Dieses Gefühl der Lebenslust und Zufriedenheit ist an den leuchtenden Augen vieler Schwimmanfänger abzulesen, die im Klassenverband am Schwimmunterricht teilnehmen. Spielen, Tauchen, Gleiten und Schwimmen im Wasser – all dies sind Elemente, die den Schwimmunterricht so attraktiv machen. Für das Schwimmen sind auch solche Kinder zu begeistern, bei denen im Sportunterricht nicht so recht Freude aufkommen mag: Das Wasser trägt und das Medium selbst regt auch weniger sportliche Schülerinnen und Schüler zum Bewegen und Spielen an. Oft ist der Weg vom Nichtschwimmer zum sicheren Schwimmer für die meisten Kinder sehr spannend. Sie können es kaum erwarten, das Erlernte aus dem Schwimmunterricht der Vorwoche erneut umzusetzen und auszuweiten. Schon bald wird nicht mehr nur im Nichtschwimmerbecken gespielt; das Schwimmerbecken übt mehr und mehr eine starke Anziehungskraft auf die Schwimmanfänger aus. Die ersten sicheren Bewegungen im Tiefen sind für fast alle Kinder mit einem Glücksgefühl verbunden. Schon nach kurzer Zeit können einfache Übungen im Wasser ausgeführt und das begehrte Schwimmabzeichen „Seepferdchen erschwommen werden. Der Stolz ist grenzenlos, denn es ist gelungen, das Element Wasser zu beherrschen. Nach den anfänglichen Schwierigkeiten sich über Wasser zu halten folgt eine weitere, wichtige Phase in der Schwimmausbildung. Schülerinnen und Schüler beginnen nun ihrem Ehrgeiz entsprechend, sich grundlegende Schwimmtechniken anzueignen. Die Kinder erfahren so auch eine Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit. Damit wird die Entwicklung von Kondition und Koordination gefördert. Dies ist ein Vorteil, der auch Unfälle reduzieren hilft. Für Lehrkräfte bedeutet der Schwimmunterricht eine besondere Herausforderung an Sachkompetenz, Planung und Phantasie. Schwimmlehrer* planen den Unterricht für Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen: Ängstliche, Halbschwimmer, Wasserratten, Olympiaverdächtige . – alle wollen unterrichtet, gefördert, motiviert und nicht zuletzt beaufsichtigt werden. Das Aufgabenspektrum zeigt, daß Schwimmunterricht ein besonderes Maß an Konzentrationsfähigkeit und Organisationstalent von Lehrkräften fordert. Die vorliegende Broschüre möchte dazu viele Tips und Anregungen geben. Sie behandelt wichtige Sicherheitsaspekte beim Schwimmen mit Kindern und gibt praxisnahe Hinweise für die Gestaltung und Organisation eines Schwimmunterrichts, der Kindern und Schwimmlehrern Freude macht. Die Bezeichnungen Schwimmeister, Schwimmausbilder, Schüler etc. werden in dieser Broschüre als geschlechtsneutrale Begriffe verwendet und schließen Schwimmeisterinnen, Schwimmausbilderinnen, Schülerinnen etc. stets mit ein. C W M E P E E D E N N 3 8.5.3 Brustschwimmen . . . . . . 43 8.5.3.1 Bewegungsbeschreibung und Bildreihe . . . . . . . . . 43 Versicherungsschutz – Was ist versichert? . . . . 16 8.5.3.2 Technische Übungen 6.1 Wege zur Schwimmhalle zum Freibad und zurück . . . . . 16 8.5.3.2.2 Armbewegung . . . . . . . 45 6.2 Wartezeiten in der Schwimmhalle 16 8.5.3.2.3 Koordination in der Gesamtbewegung. . . . . . . 46 6.3 Umziehen in der Umkleidekabine 16 8.6 6.4 Duschen . . . . . . . . . 16 15 Schwimmarten und andere Fortbewegungstechniken . . . 47 6.5 Schwimmen und Baden während Klassenfahrten und an Wandertagen . . . . . . . . 17 9.0 Anhang 9.1 Kopiervorlagen für Organisation und Praxis des Schwimmunterrichts Ein Schwimmunfall hat sich ereignet 9.1.1 Organisation 9.1.1.1 Ablauf des Schwimmunterrichts . . . 49 9.1.1.2 Informationen über Schwimmwettkampf. . . . . . 50 9.1.1.3 Schwimmgesundheitsbescheinigung . . . . . . . 51 Zwei wichtige Faktoren des Anfängerschwimmens . . . . 19 9.1.1.4 „Schwimmzeug vergessen . . 52 9.1.1.5 Elternbrief: Talentförderung . . 53 8.2 Spiele für den Stundenbeginn und Stundenausklang . . . . . 20 9.1.2 Schwimmtests zur Leistungsdifferenzierung. . . 54 8.2.1 Die Spielleitung: Aufgaben und Checkliste . . . . . . . . . 20 9.1.2.1 Anfängerschwimmen: Stufe 1 – Wassergewöhnung. . . . . . 54 8.2.2 Spiele für den Stundenbeginn. . 22 9.1.2.2 8.2.3 Spiele für das Stundenende . . 25 Anfängerschwimmen: Stufe 2 – Wassergewöhnung. . . . . . 55 5.3 Besondere Gefährdungen im Schwimmbad . . . . . . . . 15 1.0 Sicherheit und Risiko . . . . . 5 1.1 Ich muß einen Schüler retten Hinweise zur Rettungsfähigkeit, Anforderungen an Lehrkräfte . . 5 5.4 Aufgabenverteilung um Notfall . 15 6.0 Rahmenbedingungen für den Schwimmunterricht . . . . . . 7 2.1 Vorbereitungen vor dem Schwimmunterricht . . . . . . 7 2.1.1 Vor der ersten Unterrichtseinheit . 7 2.0 2.1.2 Sammelplätze . . . . . . . . 7 2.1.3 Wege in der Schwimmhalle . . . 8 2.1.4 Einteilung der Schwimmbahnen . 8 2.1.5 Optische und akustische Signale. . 8 2.1.6 Absprachen mit dem Schwimmmeister und anderen Lehrkräften . 8 2.1.7 Standort von Lehrkräften . . . . 8 2.2 Durchführung des Schwimmunterrichtes . . . 9 2.2.1 Einteilung der Schwimmgruppen . 9 2.2.2 Schwimmgeräte . . . . . . . 9 2.2.3 Beobachtung besonderer Schüler . 9 2.2.4 Übungsschema . . . . . . . 9 3.0 Mehr Sicherheit im Schwimmunterricht – Unfallgefahren in der Schwimmhalle . . . . . . 10 7.0 Hinweise zur Verantwortung und Haftung . . . . . . . . 18 8.0 8.1 Praxis des Schwimmunterrichts . . . 19 8.5.3.2.1 Beinschlag . . . . . . . . . 45 Wassergefühl und Gleiten 3.1 Ausrutschen und Stürzen . . . 10 3.2 Umkleideräume haben es in sich 10 3.3 Die Wasserrutsche – ein Spielgerät nicht nur für Kinder . . . 11 8.3 Spiel- und Übungsformen zur Verbesserung der Ausdauer . . 28 9.1.2.3 Anfängerschwimmen: Stufe 3 – Wasservertrautheit . . . . . . 56 3.4 Der Sprungturm – ein Sportgerät, das nicht ganz unkompliziert ist . 11 8.4 Von einfachen Richtungsänderungen bis zur Kraulrollwende 9.1.3 Schwimmabzeichen . . . . . 57 9.1.3.1 Seepferdchen . . . . . . . . 57 3.5 Das Schwimmerbecken – der Beckenrand ist häufig die Ursache bei Unfällen . . . . . 12 8.4.1 Richtungsänderungen mit Schwimmanfängern im Spiel lernen. . . . 31 9.1.3.2 Jugendschwimmabzeichen Bronze . . . . . . . . . . 58 3.6 Das Nichtschwimmerbecken – auch hier können Gefahren lauern. 12 8.4.2 Kraulkippwende . . . . . . . 32 9.1.3.3 8.4.3 Kraulrollwende . . . . . . . 33 Jugendschwimmabzeichen Silber. . . . . . . . . . . 59 8.5 Bewegungsbeschreibungen, Bildreihen sowie technische Übungen zu den Schwimmarten: Kraul, Rücken und Brust. . . . 34 9.1.3.4 Jugendschwimmabzeichen Gold . . . . . . . . . . . 60 8.5.1 8.5.1.1 3.7 3.7.1 3.7.2 3.8 4.0 5.0 5.1 5.2 Tauchen in der Schwimmhalle – Bewegungen und Spielen in der dritten Dimension. . . . . . . 12 Streckentauchen . . . . . . 12 Exkurs: Gefahr durch Hyperventilation . 12 Tieftauchen . . . . . . . . 12 Exkurs: Druckausgleich b. Tieftauchen . 13 Schnorcheln m.Grundausrüstung 13 Spielen und Kräftemessen im Wasser – was ist gefährlich? . . 14 Alarmierung von Rettungskräften 8.5.1.2 9.1.3.5 Seehund-Trixi. . . . . . . . 61 9.1.4 Fehleranalyse Kraulschwimmen . . . . . . 34 9.1.4.1 Kraulschwimmen (Grobform) . . 62 Bewegungsbeschreibung und Bildreihe . . . . . . . . . 34 9.1.4.2 Rückenschwimmen (Grobform) . 63 9.1.4.3 Brustschwimmen (Grobform) . . 64 9.1.4.4 Kraulschwimmen (Feinform). . . 65 9.1.4.5 Rückenschwimmen (Feinform) . 66 9.1.4.6 Brustschwimmen (Feinform) . . 67 9.2 Vorschlag zum Inhalt und zur Bewertung des Schwimmens in den Klassenstufen 4 und 5 . . . 68 9.3 Benutzte und weiterführende Literatur . . . . . . . . . 68 INDEX . . . . . . . . . . . . . 69 Technische Übungen 8.5.1.2.1 Beinschlag . . . . . . . . . 36 8.5.1.2.2 Armbewegung . . . . . . . 37 8.5.1.2.3 Atmung . . . . . . . . . . 38 8.5.1.2.4 Koordination in der Gesamtbewegung. . . . . . . 38 Betätigung von Alarmknopf und Benutzung des Telefons . . . . 14 8.5.2 Rückenschwimmen 8.5.2.1 Bewegungsbeschreibung und Bildreihe . . . . . . . . . 39 Sicherheitsmaßnahmen für das Schwimmen mit behinderten Kindern . . . . . . . . 15 8.5.2.2 Technische Übungen Sicherheitsmaßnahmen vor dem Besuch des Schwimmbades . . 15 Betreuung von behinderten Kindern . . . 15 8.5.2.2.1 Beinschlag . . . . . . . . . 41 8.5.2.2.2 Armbewegung . . . . . . . 41 8.5.2.2.3 Koordination in der Gesamtbewegung. . . . . . . 42 1 1.0 Sicherheit und Risiko Der Schwimmunterricht in der Schule ist nicht nur ein Bestandteil des Sportunterrichts. Schwimmen – das heißt auch spielen, springen und annähernd schwerelos in die dritte Dimension des Raums eintauchen. Schwimmunterricht in der Primarstufe bedeutet ebenso, Abenteuer zu erleben. Abenteuer sind oft mit einem gewissen Risiko verbunden. Im Schwimmunterricht müssen Schwimmanfänger häufig zwischen ihrer Bereitschaft Wagnisse einzugehen und ihrem Bedürfnis nach Sicherheit abwägen. Aus Unsicherheit und Angst wird häufig Zuversicht und Vertrauen. Sicherheit ist also die Basis, von der Schüler zu „wagemutigen Aktivitäten starten. Sicherheit in der Schwimmhalle ist auch eine Rahmenbedingung, die im Vorwege organisiert vermeidbare Gefährdungen und Unfälle reduzieren hilft. Dazu gehören: Sicherheitscheck in der Schwimmhalle Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen zur Durchführung des Schwimmunterrichtes getroffen werden? Welche Sicherheitseinrichtungen müssen in der Halle vorhanden sein? Ausbildung von Lehrkräften in der Wasserrettung und Wiederbelebung Ausbildungsstand Gültigkeitsdauer des Ausbildungsnachweises Auswahl geeigneter Schwimmübungen, Spiele und Geräte 1.1 Ich muß einen Schüler retten . Kinder, die ihre koordinativen und oder konditionellen Fähigkeiten überschätzen, können beim Schwimmen im tiefen Becken in eine ausweglose Lage geraten. Sie geraten in Panik und rufen um Hilfe. Oft ist der Lärmpegel in der Schwimmhalle so hoch, daß Hilferufe im Stimmengewirr verschwinden, oder das in Not geratene Kind bekommt einen Stimmritzenkrampf, so daß es keinen Hilferuf mehr von sich geben kann. In diesen Fällen kann das Absinken eines in Not geratenen Kindes leicht unbemerkt bleiben. Auf den Beckengrund gesunkene Kinder sind häufig vom Beckenrand nicht einfach ausfindig zu machen: Einfallendes Tageslicht oder das Licht der Beleuchtungsanlage wird von der Wasseroberfläche reflektiert, so daß der Blick in die Tiefe aus einem anderen Winkel zur Wasserlinie erfolgen muß. Abgesunkene Kinder ziehen häufig die äußeren Extremitäten an den Oberkörper. Zusammen mit der optischen Verkleinerung eines Körpers im tiefen Bereich eines Schwimmbeckens bleibt schließlich nur noch die winzige Silhouette des Kindes erkennbar. Zur Rettung eines Schülers, der sich in Ertrinkungsnot befindet, sind Lehrkräfte verpflichtet. Häufig ist nach einem Ertrinkungsfall (Definition: siehe Abschnitt 4.0, Seite 14) eine sofortige Wiederbelebung unumgänglich, damit schwerwiegende Körperschäden oder sogar der Tod des Schülers verhindert werden. Die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wasserrettung und Wiederbelebung gehören also zum Handwerkszeug des Schwimmlehrers. Rettungsfähig ist eine Lehrkraft, wenn sie an jeder Stelle des Beckens, in dem sie unterrichtet (Maximaltiefe in der Regel 3,8m), auf den Grund tauchen und einen Schüler an die Wasseroberfläche bringen kann, fähig ist, ca. 15m weit zu tauchen, Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen zu lösen vermag, einen etwa gleichschweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15m weit schleppen und an Land bringen und lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen kann. Die Erfahrung aus der Untersuchung von Schwimmunfällen zeigt, daß es unerläßlich ist, gerade diese Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen: Die Kenntnisse zur Rettung und Wiederbelebung der zu Beginn der Dienstzeit erworbenen Schwimmlehrbefähigung sind manchmal nur noch lückenhaft vorhanden, oder eine solche Schwimmlehrbefähigung wurde nicht erworben. C W M E P E E D E N N 5 Auf Grund mangelnder Übung fehlt einigen Lehrkräften früher oder später vor allem notwendige Selbstsicherheit, um im Notfall konsequent einen Schüler zu retten. Diese Selbstsicherheit kann nur durch die Simulation des Notfalls, also durch die regelmäßige Übung des Rettens und Wiederbelebens geschult werden. Jedes Zögern und Delegieren kann sich schon nach wenigen Minuten lebensgefährlich für das in Not geratene Kind auswirken. Also: Unerläßlich für den Schwimmunterricht ist, daß sich eine Person am Schwimmbecken aufhält, die rettungsfähig ist (siehe Broschüre „Schulsport in Hamburg – aber sicher, N. Baumann, Institut für Lehrerfortbildung, Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg). Aus Sicht der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ist es notwendig, daß jede Lehrkraft, die Schwimmunterricht erteilt, selbst retten und wiederbeleben kann. Findet der Schwimmunterricht zu einer Zeit statt, in der sich der Schwimmmeister nicht in der Schwimmhalle im Freibad aufhält, müssen Lehrkräfte, die nicht selbst retten können sicherstellen, daß sich mindestens eine weitere Person in der Schwimmhalle im Freibad aufhält, die einen Schüler retten und wiederbeleben kann. Für alle Schwimmlehrer und Personen, die Schwimmunterricht erteilen bzw. diesen begleiten gilt: Die Eignung zur Rettungsfähigkeit muß regelmäßig alle drei Jahre nachgewiesen werden. Arbeiten Eltern oder Kollegen als Helfer beim Schwimmunterricht, die selbst nicht im Besitz der Lehrberechtigung sind, so sind diese als sogenannte Ausbildungshelfer tätig. Ihre Arbeit unterliegt der Anleitung, Weisung und Kontrolle der unterrichtenden Lehrkraft. Mitunter ist für Lehrkräfte die Rettung von Kindern trotz erfolgreich nachgewiesener Rettungsfähigkeit problematisch. Das Tieftauchen bis auf den Grund stellt häufig eine nicht leicht überwindbare Hürde dar. Sehr viel einfacher geht es, wenn Sie Übung im Tieftauchen erlangen. Tip: Tauchen Sie in regelmäßigen Abständen mindestens einmal, besser mehrmalig auf den Grund des Schwimmerbeckens (Druckausgleich nicht vergessen, siehe Abschnitt 3.7.2, Seite 13). So „gewöhnt sich Ihr Trommelfell an die unterschiedlichen Druckverhältnisse. Denken Sie daran: Ihr beherztes Handeln ist die Lebensversicherung für die Ihnen anvertrauten Kinder. Und: Während des Aufenthalts in der Schwimmhalle im Freibad darf diese weitere Person nicht mit Aufgaben betreut werden sein, die sie von ihrer Überwachungsaufgabe ablenkt (z.B. Begleitung eines Schülers zur Toilette). Auch der Schwimmmeister, der nach Absprache während des Unterrichts die Klasse überwachen soll, darf keine Arbeiten ausführen, die ihn vom Geschehen im Schwimmbecken ablenken. Probleme treten häufig auf, wenn Lehrkräfte zwar unterrichten können, aber auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung (z.B. einer Erkältung) nicht mehr in der Lage sind, einen Schüler aus dem tiefen Teil des Schwimmbeckens an die Wasseroberfläche zu bringen. Deshalb: Eine selbstkritische Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit kann Schwimmlehrern viel Kummer ersparen. Je nach Art und Schwere einer körperlichen Beeinträchtigung muß konkret von einer Minderung bzw. von dem Ausschluß der Rettungsfähigkeit ausgegangen werden. In diesem Fall ist es notwendig, daß eine andere Person mit in den Unterricht eingebunden wird, die rettungsfähig ist. 6 C W M E P E E D E N N 2 2.1 Vorbereitungen vor dem Schwimmunterricht 2.0 Rahmenbedingungen für den Schwimmunterricht Mit zunehmendem Durchschnittsalter von Lehrkräften, die Schwimmunterricht erteilen, treten in allen Bundesländern Phänomene auf, die sich wie folgt beschreiben lassen: 1. Die methodischen Kenntnisse der Lehrkräfte sind vielseitig, da Erfahrungen aus langjähriger Dienstzeit vorliegen. 2. Aber: Die körperliche Leistungsfähigkeit und damit die Rettungsfähigkeit nimmt ab. 3. Und: Das Bewußtsein für Gefahren im Schwimmunterricht läßt nach, weil man sich nach vielen Dienstjahren für erfahren hält. Zur Vorbereitung des Schwimmunterrichts kann es hilfreich sein verschiedene organisatorische Fragen zu klären. Eine umfassende Planung und Organisation gewährt im Sportunterricht einen nahezu reibungslosen und unfallfreien Ablauf, denn nicht alle Unfallgefahren können durch technische Maßnahmen abgestellt werden. Die Einhaltung bestimmter Unterrichtsabläufe dienen nicht nur zur Erhöhung der Übungsintensität. Durch die Gewöhnung an Verhaltensmuster erhalten Schüler mehr Sicherheit und Vertrauen im Umgang untereinander und mit dem Element Wasser. 2.1.1 Vor der ersten Unterrichtseinheit Kurz gefaßt: Routinierte Lehrkräfte können Unfallgefahren im Schwimmunterricht unterschätzen. Allein durch die Organisation des Schwimmunterrichts und die Berücksichtigung bestimmter Bedingungen bei den Schwimmübungen kann Unfällen effizient vorgebeugt werden. In den nachfolgenden Abschnitten werden Ihnen Tips und Hinweise gegeben, wie Sie Ihren Unterricht sicherer gestalten können. Alle vorgestellten Tips und Anregungen gelten nicht nur für den Unterricht in der Schwimmhalle, sondern auch für den Besuch im Freibad. Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen im Schwimmunterricht können schon sehr frühzeitig mit den Schülern besprochen werden, z.B. in der Schule. Es bietet sich an mit der Lerngruppe noch vor dem ersten Wasserkontakt Verhaltensregeln und den Ablauf in der Schwimmhalle insgesamt zu besprechen. Vorteilhaft ist es, wenn Eltern ein Informationsblatt der Schule erhalten, in dem sie Vorerfahrungen und Besonderheiten ihrer Kinder angeben können (s. Anhang 9.1.3). Weil die bereits erworbenen Schwimmabzeichen der Schüler nur ein Anhaltspunkt für die Schwimmfähigkeiten sind, sollten die Angaben der Schüler oder die der Eltern von Ihnen in der ersten Stunde bei der Gruppeneinteilung überprüft werden, z.B. beim Vorschwimmen im Nichtschwimmerteil des Beckens. 2.1.2 Sammelplätze Immer wenn sich viele Menschen zusammenfinden (müssen) werden Treffpunkte oder Sammelplätze vereinbart. Sammelplätze sind auch für Schüler zur Orientierung äußerst wichtig. Das Badpersonal ist Ihnen dankbar, wenn die Sammelplätze vor im Bad gemeinsam abgesprochen werden. Die Schüler warten in der Regel vor dem Bad und werden zusammen hereingelassen. Nach dem Einlaß erfolgt üblicherweise eine Zählkontrolle. Die Anzahl der Schüler wird an der Schwimmbadkasse in der Abrechnungsliste mit dem Namen der Schule protokolliert und mit dem Lehrerkürzel als Unterschrift versehen. Diese Eintragung dient nicht nur als Nachweis für die Nutzung und Abrechnung, sondern auch für die Regulierung des Frischwasserzusatzes je nach Auslastung der Halle. Der Sammelplatz in der Schwimmhalle sollte sich nicht in der Nähe des Beckenrandes befinden. Am besten dafür eignet sich dafür eine Wärmebank, wenn vorhanden. C W M E P E E D E N N 7 2.1.6 Absprachen mit dem Schwimmmeister und anderen Lehrkräften 2.1.3 Wege in der Schwimmhalle Wenn Schwimmanfänger zum ersten Mal ein fremdes Schwimmbad betreten, kann die Verwirrung ziemlich groß sein. Wo sind die Umkleideräume, wo die Toiletten und die Duschräume? In welchem Raum ziehen sich die Jungs um, in welchem die Mädchen? Auf den Wegen vom Eingangsbereich zu den Umkleideräumen und von dort zu den Duschen sowie zum Schwimmbecken sollten Schüler insbesondere in den ersten Schwimmstunden von Lehrkräften beaufsichtigt werden, denn viele Schüler können sich oft nur schwer an Anweisungen ihrer Lehrer erinnern, z.B. an ein klar formuliertes Laufverbot in der Schwimmhalle. Es bietet sich also an, die vorher besprochenen Anweisungen und Vereinbarungen vor Ort immer wieder neu ins Gedächtnis zu rufen und einzuüben. Eine zweite, namentliche Kontrolle im Umkleideraum ist sinnvoll, damit abwesende Schüler im Kursheft/der Klassenliste vermerkt werden können. Um die Übersicht über die Gruppe zu behalten sollten Sie alle Schüler anweisen vor dieser namentlichen Kontrolle nicht ins Wasser zu gehen. Obligatorisch ist der Rundgang zum Ende der Stunde um sicherzustellen, daß sich niemand mehr aus der eigenen Gruppe im Bad befindet. 2.1.4 Einteilung der Schwimmbahnen Damit es im Wasser nicht zu Zusammenstößen von Schülern unterschiedlicher Gruppen kommt, muß jedem Schüler klar sein, in welchem Teil des Schwimmbeckens geschwommen werden soll. Lehrkräfte legen daher einen Bereich fest, in dem sich die Gruppe bewegt: „Wir schwimmen heute auf Bahn 1 und 2. Schüler, die bei der Vorabeinweisung in der Schule und in den ersten Stunden im Bad gefehlt haben, bekommen eine gesonderte Einweisung. Absprachen mit dem Schwimmmeister und anderen Lehrkräften sind wichtig, wenn sich weitere Schulklassen und auch Badegäste in der Schwimmhalle aufhalten. So muß z.B. der öffentliche Badebetrieb von der Schwimmgruppe durch eine Schwimmleine getrennt werden. Die Nutzung der Sprunganlage, der Schwimmbahnen sowie die Verwendung von Schwimmhilfen sollte aus Sicherheitsgründen mit den Kollegen abgestimmt werden. Auch vor dem Tief- und Streckentauchen ist eine Benachrichtigung anderer Kollegen äußerst sinnvoll. Das Abschalten von Sprudel-/Massagedüsen im Lehrschwimmbecken ist dann angebracht, wenn Schwimmanfänger diesen Teil des Beckens passieren müssen (Gefahr des Abtreibens!). Die Optimierung der Lichtverhältnisse (Einschaltung der Beleuchtung in Halle und im Becken) trägt dazu bei, daß weniger Unfälle passieren. Lassen sie sich vom Schwimmeister in der Bedienung der Beleuchtungsanlage einweisen, wenn dies möglich ist. 2.1.7 Standort von Lehrkräften Vom Standort der Lehrkraft hängt in nicht geringem Maß die Sicherheit der Schwimmanfänger ab. Es gilt: Der Standort der Lehrkraft am Beckenrand sollte so gewählt werden, daß eine umfassende Aufsicht gewährleistet ist. Dem geübten Schwimmlehrer entgehen auch kleine Rangeleien am Beckenrand nicht, obwohl sein Blick auf das Geschehen Schwimmbecken gerichtet ist. Alle Lehrkräfte wissen aus der Praxis: Störfaktoren wie Gegenlicht, Spiegelungen im Wasser, starke Sonnenreflexionen, nicht ausreichende Beleuchtung des Beckens sowie Sichteinschränkungen durch Sprunganlagen behindern immer wieder die Sicht; sie können den Unterricht erheblich stören. Ein häufiger Wechsel des Standortes ist also oft unumgänglich. 2.1.5 Optische und akustische Signale Im Schwimmunterricht fällt es oft sehr schwer, sich Gehör zu verschaffen. Selbst unter Normalbedingungen ist der Schallpegel in einer Schwimmhalle immer recht hoch. Ursache dafür sind viele glatte Flächen in der Halle: Der Schall wird durch Wände und die Wasseroberfläche reflektiert, was den Schallpegel erhöht. Damit Lehrkräfte Anweisungen geben können, müssen sie oft mit ihrer Stimme den Schallpegel noch übertönen. Eine Hilfe stellt die Trillerpfeife dar: Mit ihr können Signale gegeben werden, deren Bedeutung mit den Schülern vorher besprochen wurde (z.B. ein langer Pfiff: Das Wasser verlassen!). Auch abgesprochene, optische Signale, wie z.B. das Heben eines Armes, können Schüler zu bestimmten Handlungen bewegen. Allen Signalen ist gemeinsam, daß sie die Unterrichtsphase steuern und die Schüler an bestimmten Plätzen zusammenrufen. Nur an diesen Plätzen sollten Anweisungen und Informationen gegeben werden. 8 C W M E Im Anfangsunterricht sollte sich der Schwimmlehrer in der Phase der Wassergewöhnung und während der Einübung der Schwimmbewegungen mit in das Nichtschwimmerbecken begeben. Allerdings besteht hier die Gefahr, daß mit der Einzelförderung eines Schülers die Beaufsichtigung der verbleibenden Gruppe nur eingeschränkt erfolgen kann. Dies ist bei beim Schwimmen mit behinderten Kindern ein nicht unerhebliches Problem (siehe Abschnitt 5.0, Seite 15). Grundsätzlich sollte deshalb eine weitere Aufsicht außerhalb des Beckens das Geschehen im Becken beobachten. P E E D E N N 2.2 Durchführung des Schwimmunterrichts Ausgehend von den individuellen Lernvoraussetzungen stellen sich für Lehrkräfte folgende Ausgangsfragen: Welche Übungen werden wird von allen Teilnehmern beherrscht? Gibt es weit Fortgeschrittene, die möglicherweise unterfordert sind? Gibt es besonders Ängstliche und Langsame, die mehr Übung benötigen? Eine Gefährdung kann durch Überforderung genauso eintreten wie durch Unterforderung! Daher muß bei der Einteilung der Lerngruppen genau geprüft werden, welcher Gruppe die Schüler zuzuordnen sind. 2.2.1 Einteilung der Schwimmgruppen Schwimmunterricht wird in der Regel für ein Schuljahr organisiert. Dies ist eine günstige Voraussetzung für lernschwache Kinder. Sie haben so die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum mit dem Element Wasser „anzufreunden. Schwimmanfängern sollten in zwei Gruppen geteilt werden: Lernschwache Kinder und Nichtschwimmer kommen in die Nichtschwimmergruppe; alle anderen in die Fortgeschrittenenoder Schwimmergruppe. Das „Aufsteigen von Schülern in eine andere Lerngruppe kann ein Risiko darstellen. Lehrkräfte sollten diese Schüler nach einem Übertritt in die höhere Gruppe stets sorgfältig beobachten, damit einer Überforderung vorgebeugt werden kann. 2.2.3 Beobachtung besonderer Schüler Besondere Beachtung erfordern gesundheitlich beeinträchtigte Schüler. Herz- Kreislauferkrankungen, Diabetis mellitus, Epilepsie, Trommelfellschädigungen, Erkältungen etc. können sie beim Schwimmen erheblich beeinträchtigen. Um diese Schüler vor eventuellen Gefährdungen zu bewahren und Überforderungen auszuschließen, sollten in einem Fragebogen (siehe 2.1.1 „Vor der ersten Unterrichtseinheit, Seite 7) die Eltern nicht nur nach den Vorerfahrungen (Schwimmfertigkeiten/ Schwimmabzeichen), sondern auch nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihrer Kinder befragt werden (siehe Anhang 9.1.1.3) Besonders gefährdete Schüler können durch eine auffällige Badekappe (z.B. rot oder orange) besonders hervorgehoben werden. Lehrkräfte können sie im Wasser dann leicht wiedererkennen. Erläutern Sie den anderen Schülern diese Sonderbehandlung. Aber: Beeinträchtigte Schüler, die von ihren Mitschülern der Badekappe wegen verspottet werden sollten nicht zum Tragen dieser „verdonnert werden. Grundsätzlich muß bei Schülern, die gesundheitlich beeinträchtigt sind vom behandelnden Arzt entschieden werden, ob eine Teilnahme am Schwimmunterricht teilnehmen möglich ist. 2.2.4 Übungsschema Menschen sind nicht selten „Gewohnheitslebewesen. Abwechslung kann deshalb sehr spannend sein. Im Schwimmunterricht stellen häufig wechselnde Abläufe eher eine Gefahr dar. Ein gleichbleibendes Übungsschema hilft, Unfallgefahren gar nicht erst entstehen zu lassen. 2.2.2 Schwimmgeräte Beim Anfängerschwimmen bietet es sich an, Auftriebsmittel zu benutzen. Gefährlich wird es, wenn diese „unterwegs ihren Dienst versagen: Auftriebshilfen, die luftgefüllt sind können diese langsam verlieren; bei Schwimmgürteln kann sich der Verschluß der Bauchriemem öffnen. Es ist daher wichtig, daß Auftriebsmittel vor der Benutzung gründlich kontrolliert werden. Großporige Schaumstoffschwimmbretter können möglicherweise infektiös sein und sollten nicht eingesetzt werden. Verwenden Sie nur Schwimmbretter mit kleinen Poren. C W M E Ein Übungsschema muß nicht strikt eingehalten werden, es kann den eigenen Bedürfnisse angepaßt werden. Bewährt hat sich folgender Ablauf: Namenskontrolle Einschwimmen Übungen zum Wiederholen und zur Festigung des Gelernten Vermittlung neuer Lerninhalte: Aufgaben, die sich zunehmend steigern, mit ausreichend Zeit zur eigenen Übung und Erprobung Kontroll- und Anwendungsphase Schluß-Spiel P E E D E N N 9 3 3.0 Mehr Sicherheit im Schwimmunterricht – Unfallgefahren in der Schwimmhalle „Schlimmer als einen Sack Flöhe hüten ist der Kommentar mancher Lehrerinnen und Lehrer, wenn man sie auf den Schwimmunterricht anspricht, besonders wenn Schwimmanfänger in der 3. oder 4. Klasse zum ersten Mal im Klassenverband ins Schwimmbad gehen. Oft sind die Kinder vor dem Schwimmen „aufgedreht und wollen viele Dinge gleichzeitig erledigen, damit sie möglichst schnell ins Schwimmbecken springen können. Während des Schwimmunterrichts gibt es so viel Neues auszuprobieren, so daß die Vernunft oft dem Drang nach Bewegung weicht. Die Folge davon kann eine erhöhte Zahl von Unfällen sein. Viele Unfälle nehmen einen glimpflichen Verlauf. Bei einigen, schwerwiegenden Unfällen dagegen muß ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die schwerwiegenden Unfälle haben sehr unterschiedliche Ursachen. Etwa die Hälfte der Unfälle ereignen sich im Wasser, während die andere Hälfte im Bereich der Umkleideräume, der Wasserrutsche, der Sprunganlage sowie im begehbaren Teil des Hallenbades geschehen. Die Auswertung der Unfallanzeigen zeigt, daß Schwimmlehrer Unfallgefahren nicht machtlos gegenüberstehen müssen. In den folgenden Kapiteln gibt es dazu einige Anregungen und Hinweise. 3.1 Ausrutschen und Stürzen „Hurra! Endlich geht es los. Für manche Schüler ist nach dem Verlassen der Dusche der Schwimmunterricht gleich wieder beendet, denn schon in der ersten Kurve passierte es. Der Wasserfilm auf den Fliesen und die Schwerkraft fordern ihr erstes Opfer: Die meisten Sturzunfälle im begehbaren Teil der Schwimmhalle ereignen sich in der Nähe des Schwimmbeckens, in den Umkleideräumen und in der Dusche. Egal ob es sich beim Laufen um den ganz normalen Bewegungsdrang oder den Anlauf zu einem Sprung ins Wasser handelt: Stürze in der Schwimmhalle sind in vielen Fällen mit unangenehmen Folgen verbunden. Schüler erzielen durch das Laufen eine hohe Geschwindigkeit und Bewegungsenergie. Beim Ausgleiten und Aufprallen auf den Beckenrand wird diese Energie vom Körper aufgenommen. Nicht selten ist der Kopf in Mitleidenschaft gezogen: Schädelprellungen und Zahnverletzungen müssen häufig ärztlich behandelt werden. Aber auch verstauchte und gebrochene Fußsowie Handgelenke zwingen die Schüler oft zur vorzeitigen Beendigung ihrer Schwimmaktivitäten. Fazit: Unfallursache Nummer 1 in der Schwimmhalle sind Stürze auf den nassen Fliesen. Das Laufen in der Halle ist gefährlich. Deshalb: Auch wenn es mühsam ist, bitte sprechen Sie immer wieder ein generelles Laufverbot in der Schwimmhalle aus. 3.2 Umkleideräume haben es in sich Umkleideräume sind eigentlich nicht ungewöhnlicher als andere Räume. Ungewöhnlich ist die Anzahl der vielen Schränke nebst den vorhandenen Schließkanten. Bei dieser Anhäufung von Haupt-, Neben- und Gegenschließkanten kommt es immer wieder dazu, daß die Finger von tobenden Schülern als „biologische Stopper dienen; sie werden kurzerhand eingeklemmt. Quetschungen, die ärztlich behandelt werden müssen sind dann Folge. Eine weitere Gefahr geht von Glasflaschen aus. Unfallanzeigen belegen: Einige Schüler bringen Getränke in Glasflaschen mit in den Umkleideraum. Die Glasflaschen gehen bei unvorsichtiger Handhabung und Rangeleien zu Bruch; es kommt zu Schnittverletzungen. Fazit: Achten Sie im Umkleideraum auf temperamentvolle Schüler und bereiten Rangeleien resolut ein Ende. Glasflaschen dürfen nicht mit in die Schwimmhalle genommen werden. 10 C W M E P E E D E N N 3.3 Die Wasserrutsche – ein Spielgerät nicht nur für Kinder 3.4 Der Sprungturm – ein Sportgerät, das nicht unkompliziert ist Wasserrutschen sind für viele Kinder (und auch viele männliche Erwachsene!) der Renner. An fast keinem anderen Spielgerät können eine relativ hohe Geschwindigkeit und eine weiche, unkomplizierte Landung so optimal miteinander verbunden werden. Die Sprunganlage übt auf fast alle Schüler einen großen Reiz aus. Gerade die Flug- und Eintauchphase ins Wasser verleihen der Benutzung des Sprungbrettes das Prädikat „aufregend. Die Sprunganlage mit Sprungturm und Sprungbrett ist aber immer wieder Schauplatz spektakulärer Unfälle. Schüler können auf dem nassen Sprungbrett stürzen und sich Prellungen an Kopf, Armen und Beinen zuziehen. Doch Wasserrutschen haben auch ihre Tücken: Schüler verunglücken häufig, weil sie sich nicht an die Vorschriften zur Benutzung der Anlage halten. Die Folge dieses Verhaltens ist der Zusammenstoß mehrerer Schüler in der Wasserrutsche sowie das schmerzhafte Tangieren der Rutschenwange. Es kommt häufig zu schweren Kopfverletzungen wie Gehirnerschütterungen, gebrochenen Nasenbeinen und ausgeschlagenen Zähnen. Auch andere Körperteile werden nicht geschont: Prellungen an Armen und Beinen, Verstauchungen der Fußgelenke sowie Prellungen des Schlüsselbeines und der Wirbelsäule sind keine Seltenheit. Wenn der Rutschenauslauf nicht frei ist, kann es zu heftigen Zusammenstößen kommen. Und: Schüler sollten die Wasserrutsche nicht mit dem Kopf voran benutzen, denn nicht alle Schüler beherrschen das flache Eintauchen in das Auslaufbecken. Fazit: Die Einhaltung der Vorschriften zur Benutzung der Wasserrutsche ist zwar keine Garantie dafür, daß keine Unfälle passieren, aber die Möglichkeit eines Körperschadens wird dadurch minimiert. Sinnvoll ist es Schüler am Rutscheneingang und -auslauf zu beaufsichtigen. Unfälle passieren auch bei Drängeleien am Sprungturm: Schülern, die nicht springen möchten, wird der Rückweg über die Leiter durch nachdrängende Klassenkameraden versperrt. Sie stürzen auf den Hallenboden, aber auch vom 3-m-Brett auf das 1-m-Brett und anschließend auf den Beckenrand. Verletzungen an Kopf, Armen und Beinen sowie am Oberkörper sind die Folgen dieses undiziplinierten Schülerverhaltens. Eine weitere Gefährdung geht von Gegenständen aus, die sich im Wasser befinden. Schwimmleinen, die nicht aus dem Wasser entfernt worden sind, können schwere Verletzungen an Armen und Beinen, aber auch an den Geschlechtsteilen hervorrufen. Die Anweisung, bei gespannter Schwimmleine nur geradeaus ins Becken zu springen, kann sich fatal auswirken: Durch das Nachfedern des Sprungbrettes kann ein Schüler bei seitlichem Auftreffen auf das Brett zur Seite katapultiert werden. Seine Flugbahn nimmt unter ungünstigen Voraussetzungen den direkten Kurs in Richtung der Schwimmleine. Gesprungen werden sollte nicht an Sprunganlagen, die sich in direkter Nähe des Beckenrandes befinden. Hier besteht die Möglichkeit, daß Schüler auf den Beckenrand springen. Schwimmfähige Gegenstände dürfen nicht im Sprungbereich „treiben; sie stellen eine Unfallgefahr dar. Viele Sprungbretter lassen sich auf das Körpergewicht von Personen einstellen. Informieren sie sich beim Schwimmeister. Er wird ihnen bei der Auswahl der optimalen Einstellung behilflich sein. Fazit: Springen ist „in – Drängeln ist „out! Schüler müssen die Sprunganlage über die Leiter verlassen können, wenn sie nicht springen wollen. Es darf sich deshalb nur ein Schüler pro Brett auf der Sprunganlage aufhalten. Und: geben Sie nie mehr als ein Brett zur Zeit zum Springen frei. Außerdem: Beim Springen muß ein ausreichender zeitlicher Sicherheitsabstand zum vorher gesprungenen Schüler vorhanden sein. Im Sprungbereich dürfen sich keine Gegenstände befinden. Sprunganlagen, die sich in unmittelbarer Nähe des Beckenrandes befinden, dürfen nicht benutzt werden. Schwimmleinen müssen vor dem Springen aus dem Wasser gezogen werden. Mehr Sicherheit erzielen Sie, wenn die Federkraft des Sprungbrettes auf das Gewicht der Schüler eingestellt wird. C W M E P E E D E N N 11 3.5 Das Schwimmerbecken – der Beckenrand ist häufig die Ursache bei Unfällen 3.7 Tauchen in der Schwimmhalle – Bewegungen und Spielen in der dritten Dimension Unfälle im Bereich des Schwimmerbeckens ereignen sich häufig in der Nähe des Beckenrandes. Dabei stoßen Schüler während ihrer Schwimmaktivitäten mit den Füßen, den Knien und den Händen gegen die Fliesen. Die Folge davon sind Prellungen an den oberen und unteren Extremitäten. Kopfverletzungen werden häufig beim Rückenschwimmen durch das Anstoßen mit dem Kopf an den Beckenrand hervorgerufen. Auch beim Rückenschwimmen auf einer Schwimmbahn können Schüler mit den Köpfen zusammenprallen. Schüler, die sich zum ersten Mal mit der Schwimmbrille oder Tauchermaske im Hallenbad unter Wasser bewegen, kehren begeistert an die Oberfläche zurück. Zum ersten Mal haben sie ein Eindruck von der Welt unter Wasser bekommen, der ihnen bislang verborgen blieb. Tauchübungen sind nicht gefährlicher als andere Schwimmübungen, wenn einige Grundsätze zum Tauchen beachtet werden. Nicht ungefährlich ist der Zusammenstoß zwischen einem Schüler, der vom Beckenrand springt und mit einem weiteren Schüler, der im Wasser schwimmt. Dabei kann der Schwimmer schwere Verletzungen an Kopf, Hals Armen und Beine sowie dem Oberkörper davontragen. Fazit: Schüler sollten beim Schwimmen dem Beckenrand besondere Aufmerksamkeit widmen. Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Wende ereignen, können durch Technik- Prüfungen reduziert werden. Beim Rückenschwimmen können Unfälle durch Bahnhalten vermieden werden. 3.7.1 Streckentauchen Beim Streckentauchen können sich Schüler Kopfverletzungen zuziehen, wenn sie mit geschlossenen Augen tauchen. Dabei stoßen sie auf den Grund, gegen den Beckenrand oder gegen andere, tauchende Schüler. Schädelprellungen, Zahnverletzungen sowie Verletzungen der Ober- und Unterlippe sind die Folgen eines solchen „Blindtauchganges. Unfallversicherungsträgern werden auch Unfälle gemeldet, bei denen Schüler einen sogenannten Schwimmbad-Blackout erlitten haben. Ein Blackout ist eine Bewußtlosigkeit, die nach einer Hyperventilation eintreten kann. Exkurs: Gefahr durch Hyperventilation beim Tauchen 3.6 Das Nichtschwimmerbecken – auch hier können Gefahren lauern Im Nichtschwimmerbecken kommt es häufig auf Grund unkoordinierter Bewegungen zu Unfällen. Unterhalb der Wasseroberfläche stoßen Schüler mit den Beinen gegeneinander oder gegen den Beckenrand. Dies führt häufig zu Prellungen an den unteren Extremitäten. Auch beim Fußsprung ins Nichtschwimmerbecken kann es bei Grundberührung zu Fußverletzungen, hauptsächlich Verstauchungen, kommen. Sehr beliebt, obwohl generell verboten, ist der Kopfsprung oder Startsprung ins Nichtschwimmerbecken. Beim Auftreffen auf den Grund kommt es zu Kopfverletzungen wie Schädelprellungen, Gehirnerschütterungen und Zahnverletzungen. Außerdem werden den Unfallversicherungsträgern Prellungen der Nackenwirbelsäule sowie Prellungen an Armen und Beinen gemeldet. Schwimmlehrer nutzen den Beckenrand gern, um Vorübungen zum Kopf- und Startsprung (z.B. Abrollen) zu machen. Diese Übungen sind sehr wichtig und sinnvoll. Voraussetzung ist, daß die Schüler dabei beaufsichtigt werden. Fazit: Unfälle im Nichtschwimmerbecken ereignen sich häufig unter der Wasseroberfläche. Besondere Aufmerksamkeit im Schwimmunterricht mit Anfängern sollte dem Beckenrand gewidmet werden. Kopfsprünge ins Nichtschwimmerbecken beherrschen nur Profis. Für Schwimmanfänger ist dieser Nervenkitzel tabu! 12 C W M E Beim Hyperventilieren atmen Menschen vor dem Tauchen bewußt sehr oft ein und aus. Die Folge dieser übermäßigen Atmung ist, daß sich der Kohlendioxidgehalt im Blut und in der Lunge wesentlich verringert und der Sauerstoffgehalt sich nur unwesentlich erhöht. Durch die Dämpfung des Kohlendioxidgehalts wird der Atemantrieb im Körper gesenkt. Das bedeutet, daß die Atmung jetzt viel länger aussetzen kann, als unter Normalbedingungen. Nach längerer Verweildauer und Bewegung unter Wasser sinkt schließlich der Sauerstoffgehalt des Blutes stark ab, was zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn führt. Es tritt eine Bewußtlosigkeit ein, die die Person auf den Beckengrund sinken läßt, ohne daß dieses Absinken von ihr noch als Warnsignal bemerkt wird. Ohne das sofortige Retten tritt schnell der Tod durch Ertrinken ein. Es ist wichtig, daß nach der Rettung sofort eine Atemspende erfolgt. Fazit: Lassen Sie Schüler nur dann Übungen zum Streckentauchen absolvieren, wenn sie die Augen unter Wasser öffnen. Achten Sie beim Streckentauchen immer auf die tauchenden Schüler. Bei einem Schüler, der sich unter Wasser nicht mehr bewegt, müssen Sie mit einem Schwimmbad- Blackout rechnen. 3.7.2 Tieftauchen Beim Tieftauchen müssen Schüler genaue Instruktionen darüber erhalten, wie sie sich in der Tiefe verhalten müssen. Unfälle beim Tieftauchen ereignen sich, wenn Schüler die Schwimmbrille vor dem Tauchgang nicht abnehmen. Durch den Wasserdruck wird die Brille in die Augenhöhlen gedrückt. Dadurch können die Augäpfel hervortreten. Dieser Vorgang ist sehr schmerzhaft. Die meisten Schüler tauchen dann instinktiv wieder auf. P E E D E N N Beim Auftauchen kann es zu Unfällen kommen. Schüler können gegen einen Schwimmer oder einen Gegenstand stoßen, der sich auf der Wasseroberfläche befinden. Loch im Trommelfell können auch Bakterien in das Mittelohr eindringen, die in manchen Fällen eine Mittelohrentzündung herbeiführen. Wichtig beim Auftauchen ist deshalb den Blick zur Wasseroberfläche zu richten und sich mit nach oben gestrecktem Arm und Zeigefinger möglichst spiralförmig an die Wasseroberfläche zu bewegen. Nach dem Auftauchen bleibt bei einem Trommelfellriß ein unangenehmes Gefühl sowie eine Hörbeeinträchtigung für mindestens eine Woche zurück. Danach hat sich das Trommelfell in der Regel regeneriert. Sehr schmerzhafte Erfahrungen müssen Kinder und Erwachsene oft machen, wenn sie beim Tieftauchen den sogenannten Druckausgleich nicht durchführen. Fazit: Erläutern Sie Ihren Schülern die Notwendigkeit und Durchführung des Druckausgleichs. Exkurs: Druckausgleich beim Tieftauchen Beim Tieftauchen tritt, abhängig von der Wassertiefe, ein Druckschmerz auf den Ohren auf. Der Druck wird durch das Wasser auf das Trommelfell ausgeübt und steigt pro 1m Wassertiefe um etwa 0,1 bar an. Um ohne Druckschmerzen in den Ohren den Grund eines Schwimmerbeckens oder Gewässer zu erreichen ist es notwendig, daß der sogenannte Druckausgleich vollzogen wird. Das bedeutet, daß dem Wasserdruck, der auf das Trommelfell wirkt, ein Gegendruck erzeugt werden muß. Erreicht wird dieser Gegendruck mit Luft aus der Lunge. Dazu hält man sich die Nase zu, schließt den Mund und versucht kräftig gegen den Nasenwiderstand auszuatmen. Die Luft strömt dann aus der Lunge durch ein Röhrensystem in die Hohlräume des Kopfes, wie z.B. in die Stirn- und Nasennebenhöhlen (Druckausgleich in den genannten Höhlen). Die Luft strömt ebenfalls durch die eustachische Röhre, auch Tube oder Ohrtrompete genannt, ins Mittelohr. Die eustachische Röhre ist ein Kanal, der das Mittelohr mit dem Rachenraum verbindet. Im Mittelohr wird hinter dem Trommelfell durch die eingeströmte Luft der Gegendruck zum Wasserdruck aufgebaut. Je tiefer ein Mensch taucht, desto mehr Wassermassen befinden sich über ihm. Der Wasserdruck nimmt also mit der Tiefe zu. Es ist daher notwendig, daß der Luftdruck im Mittelohr dem steigenden Wasserdruck angepaßt wird. Dies kann durch häufiges Durchführen des Druckausgleichs erreicht werden: Beim Tieftauchen ist es sinnvoll, schon über der Wasseroberfläche zu testen, ob der Druckausgleich erfolgreich durchgeführt werden kann. Durch ein leichtes „Knacken in den Ohren wird dies signalisiert. Bereits nach einem Meter Wassertiefe, oder schon früher, sollte der Druckausgleich wiederholt werden. Auf dem Weg in die Tiefe wird er anschließend immer dann vollzogen, wenn ein leichter Druckschmerz auf den Ohren zu spüren ist. Bei Erkältungen funktioniert der Druckausgleich häufig nicht oder nicht optimal. Dann ist die Schleimhaut, mit der die eustachische Röhre ausgekleidet ist, verklebt; die Belüftung des Mittelohres ist nicht möglich. Bei Erkältungen darf deshalb nicht in die Tiefe getaucht werden; es besteht die Gefahr einer Ohrschädigung. Ein Tauchgang ohne erfolgreich durchgeführten Druckausgleich kann schlimme Folgen haben: Schon bei Wassertiefen von etwa 3m (abhängig vom Alter und dem Trainingszustand der tauchenden Person) kann das Trommelfell reißen. Der Druckschmerz läßt zwar nach, doch nun wird das Gleichgewichtsorgan durch das eindringende Wasser empfindlich beeinträchtigt. Es kommt zu Störungen des Gleichgewichtsempfindens, zu Drehschwindel und zu Übelkeit. Durch das C W M E Beim Tieftauchen sollte der Druckausgleich schon an der Wasseroberfläche erfolgreich durchgeführt werden können. Bei Erkältungen dürfen Schüler keine Übungen zum Tieftauchen ausführen. Das Tieftauchen mit einer Schwimmbrille ist unfallträchtig. Der Auftauchvorgang sollte mit Blick zur Wasseroberfläche und spiralförmig mit nach oben gestrecktem Arm und Finger erfolgen. Exkurs: Schnorcheln mit Grundausrüstung Viele Schüler bewegen sich gern mit Tauchermaske, Schnorchel und Flossen im Wasser. Wenn beim Schnorcheln ein Schnorchel mit einer Länge von mehr als 300 mm verwendet wird kann es für die Lunge zu einer komplizierten Druckausgleichsituation kommen. In der Lunge entsteht infolge der Tauchtiefe ein relativer Unterdruck gegenüber dem Wasserdruck, der auf dem Körper herrscht. Wenn der Schnorchel ein tieferes Abtauchen erlauben würde (unzulässige Überlänge), käme es zu einem bedrohlichen Lungenödem. Dann droht der Tod unter anderem auch durch Ersticken. Bei der Verwendung eines langen Schnorchels kommt es außerdem zur Pendelatmung: Die verbrauchte Luft, die ausgeatmet wird, entweicht nicht vollständig aus dem Schnorchel und wird wieder eingeatmet. Schnorchel dürfen nicht länger als 300mm lang sein. Schnorchel für Kinder sollten einen Innendurchmesser von 15 18 mm und für Erwachsene ein Innendurchmesser von 18 25 mm haben. Beim Kauf einer Tauchermaske sollte darauf geachtet werden, daß die Maske einen Nasenerker hat, damit unter Wasser der Druckausgleich vollzogen werden kann. Das Glas der Maske muß aus Sicherheitsglas bestehen und darf auch bei großen Temperaturunterschieden nicht zerbrechen. Die Dichtheitsprüfung einer Tauchermaske erfolgt, indem die Maske ohne Anlegen des Kopfbandes vor das Gesicht gehalten und durch die Nase eingeatmet wird. Während der Einatmungsphase muß eine passende Maske durch den entstehenden Unterdruck am Gesicht haften. Um zu verhindern, daß die Tauchermaske unter Wasser beschlägt, wird unmittelbar vor der Benutzung in die Maske gespuckt und der Speichel mit den Fingern auf dem Glas verteilt. Eine Tauchermaske beschlägt von innen, wenn Feuchtigkeit am Glas kondensiert. Es bilden sich winzige Tröpfchen; das Licht von außen wird an den Tröpfchen gebrochen und gestreut. Durch den Speichel wird die Oberflächenspannung der Tröpfchen auf dem Glas herabgesetzt. Es bildet sich nun einen Wasserfilm auf dem Glas, der das Licht nicht streut. Die Maske wird nach der Verteilung des Speichels ausgespült und eingesetzt. P E E D E N N 13 4 3.8 Spielen und Kräftemessen im Wasser – was ist gefährlich? 4.0 Alarmierung von Rettungskräften Das Spielen im Wasser ist eine wichtige Komponente im Schwimmunterricht. Schüler können so spielerisch ihre konditionellen und koordinativen Fähigkeiten weiterentwickeln. Allerdings sind einige Spiele nicht ungefährlich: Reiterkämpfe im Nichtschwimmerbecken führen zu unvorhersehbaren Körperverletzungen. Hauptsächlich Kopfverletzungen wie Schädelprellungen, Platzwunden und Nasenbeinbrüche sind die Folge des ungestümen Körpereinsatzes von Schülern. Aber auch Rippenprellungen und sogar -brüche werden den Unfallversicherungsträgern gemeldet. Unterbinden sollten Sie Aktionen, bei denen ein Schüler einen anderen mit Gewalt unter Wasser drückt. Bei zu lang anhaltender „Unterwasserphase schluckt der betroffene Schüler schließlich Wasser. Nach dem Auftauchen kann es zu einer unvermittelten Entleerung des Magens mit anhaltenden Magenkrämpfen kommen. Gefährlich sind Aktivitäten, bei denen Schüler sich gegenseitig in Wasser schubsen oder sich im begehbaren Teil des Hallenbades gegenseitig bedrängen. Hier sind Stürze vorprogrammiert. Einige Schüler stören durch ihr Verhalten den Unterrichtsablauf empfindlich. Sie ärgern schwächere Schüler und ziehen damit die Aufmerksamkeit auf sich. Lehrkräfte müssen sich nun zwangsläufig mehr auf den störenden Schüler konzentrieren. Darunter leidet die Beaufsichtigung der übrigen Schüler. Fazit: Reiterkämpfe und Spiele, bei denen Schüler sich gegenseitig unter Wasser drücken sind unfallträchtig. Auf sie sollte im Schwimmunterricht unbedingt verzichtet werden. Rangeleien unter Schülern steigern des Unfallrisiko erheblich. Unterbinden Sie diese energisch. Im Schwimmunterricht kommt es, wie im regulären Sportunterricht zu Unfällen, bei denen sich Schüler kleinere und größere Verletzungen zuziehen. Doch auch auf Unfällen, die sich lebensbedrohend für Schüler auswirken können sollten Lehrkräfte vorbereitet sein. Sprechen Sie mit ihren Schülern den Ablauf bei einem schweren Unfall durch. Erklären Sie ihnen, daß sie beim Auslösen des Alarms (Alarmknöpfe rund ums Becken) sofort das Wasser verlassen und sich auf die Wärmebank setzen sollen. Eine Lehrkraft übernimmt die Rettung des Verunfallten, während eine andere Lehrkraft die restlichen Schüler beaufsichtigt. Wichtig ist, daß der Rettende nicht durch Neugierige oder andere Schwimmer beim Tauchen, Abschleppen, Anlandbringen und Wiederbeleben behindert wird. Während des öffentlichen Badebetriebs werden nach der Betätigung eines Alarmknopfes die Mitarbeiter des Hallenbades durch ein akustisches Signal alarmiert. Sie verständigen dann den Notarzt. An manchen Tagen ist für einige Stunden in der Schwimmhalle kein öffentlicher Badebetrieb. Schulen haben dann das alleinige Nutzungsrecht. An diesen Tagen ist oft kein Mitarbeiter des Hallenbades vor Ort. Die Alarmierung der Mitarbeiter des Hallenbades mittels Alarmknopf ist also unwirksam. Deshalb müssen Lehrkräfte bei einem schweren Unfall den Notarzt mit Hilfe des Notfall-Telefons, das sich in der Nähe oder in der Schwimmeisterkabine befindet, verständigen. Lehrkräfte sollten prüfen, ob eine Freischaltung zur Einsatzleitstelle der Feuerwehr möglich ist. Falls eine Verbindung nicht geschaltet werden kann sollten Sie unbedingt ein Handy mit in den Schwimmunterricht nehmen. Bei der Alarmierung der Rettungskräfte gilt der Wortwahl eine besondere Beachtung: Bei Schülern, die bewußtlos vom Beckengrund heraufholt werden, spricht man von einem Ertrinkungsfall. Daraufhin wird über die Einsatzleitstelle der Notarzt mit Rettungswagen oder Rettungshubschrauber verständigt. Bei der Meldung eines Unfalls (Ausgleiten, Stürzen etc.) erscheint der Rettungswagen mit Sanitätskräften. In manchen städtischen Bädern ist das Auslösen des Alarmknopfes am Beckenrand gleichzeitig auch ein direkter Alarm in der Einsatzleitstelle der Feuerwehr. Erkundigen Sie sich, wie sie den Notarzt an Tagen, an denen kein keine Mitarbeiter des Hallenbades anwesend sind, alarmieren können. 14 C W M E P E E D E N N 5 5.0 Sicherheitsmaßnahmen für das Schwimmen mit behinderten Kindern Das Schwimmen und Baden mit behinderten Kindern stellt an Schwimmlehrer sowie an die begleitenden Therapeuten besondere Anforderungen. Behinderte Kinder bedürfen sehr häufig einer intensiven Betreuung. Es ist deshalb sinnvoll, daß Lehrkräfte konkrete Sicherheitsmaßnahmen für das Schwimmen mit behinderten Kindern festlegen. Nachfolgend sind einige wichtige Sicherheitsregeln aufgeführt. 5.1 Sicherheitsmaßnahmen vor dem Besuch des Schwimmbades Ist kein Betreuungsverhältnis von 1:1 vorhanden, so darf die rettungsfähige Person nicht in den pädagogischen Prozeß eingebunden werden und keine Aufgaben wahrnehmen, die sie vom Geschehen im Becken ablenkt (z.B. Begleitung eines Schülers zur Toilette). Die im Schwimmbad anwesenden Lehrkräfte und Therapeuten sprechen die Aufgaben der Aufsicht untereinander genau ab. 5.3 Besondere Gefährdungen im Schwimmbad In Schwimmbädern treten häufig unterschiedliche Gefahren auf. Es ist daher unumgänglich, diese Gefahren aufzuspüren und schriftlich zu benennen. Die Schulleitung ist dazu verpflichtet die notwendigen Schritte für die Beseitigung dieser Gefahren einleiten. Einige Beispiele: Jedes Schwimmbadteam entscheidet bei Bedarf, mindestens jedoch jährlich, über wichtige Sicherheitsvorkehrungen bei der Betreuung und Beaufsichtigung der Schüler wie z.B. Anzahl der Schüler Anzahl der Betreuer und deren Qualifikation besondere Sicherheitsvorkehrungen wie Auftriebshilfen, Absperrleinen etc. Das Schwimmbadteam protokolliert diese Anforderungen und läßt das Protokoll von der Schulleitung gegenzeichnen. Lehrkräfte oder Personen, die zu ersten mal in der Schwimmhalle unterrichten bzw. Schüler beaufsichtigen sollen werden vor der Aufnahme des Unterrichtes mit Hilfe des Protokolls unterwiesen. Sie müssen zudem auf besondere Gefährdungen hingewiesen werden. 5.2 Betreuung und Beaufsichtigung behinderter Kinder Lehrkräfte und Therapeuten müssen mit den Behinderungen der zu betreuenden Schüler vertraut sein. Die Anzahl der Aufsichtspersonen wird nach der Anzahl der zu betreuenden Schüler, der Schwere der Behinderung sowie nach dem Gefährdungsgrad der jeweiligen Schwimm- und Bewegungsübungen durch die Schwimmlehrer und Therapeuten festgelegt. Um in Not geratenen Kindern schnell und sicher zur Hilfe zu kommen ist es erforderlich, daß sich eine Person am Schwimmbecken aufhält, die rettungsfähig ist (s. Abschnitt 1.1 Seite 5). Der Standort der rettungsfähigen Person muß so gewählt werden, daß der Blick ins Therapie- oder Lehrschwimmbecken nicht beeinträchtigt wird (z.B. durch Reflexion an der Wasseroberfläche, siehe Abschnitt 2.1.7 auf Seite 8). C W M E An Böden von stark abfallen Becken entsteht am Übergang vom flachen in den tieferen Teil eine Unterströmung. Kinder, die nicht schwimmen können werden verlieren den Kontakt zum Beckenboden und werden langsam von dieser Strömung in den tiefen Teil des Beckens getrieben. Es muß daher bei einem stark abfallenden Beckenboden ein Zwischenboden eingebaut werden, damit eine einheitliche Stehhöhe entsteht. Nicht alle Schwimmwesten bieten einen ausreichenden Schutz gegen das Ertrinken. Es sollte daher geprüft werden, ob die vorhandenen Schwimmwesten dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen oder durch neue Schwimmhilfen oder Therapiekragen ersetzt werden müssen. Ein Notarzt muß mit Hilfe eines Alarmknopfes oder des Telefons im Bad direkt alarmiert werden können. 5.4 Aufgabenverteilung im Notfall Jedes Schwimmbadteam macht sich regelmäßig, mindestens jedoch jährlich mit den Rettungsmitteln und Alarmierungseinrichtungen vertraut. Jedes Team protokolliert die Aufgabenverteilung im Alarmfall: q q q Rettung aus dem Wasser und Ersthelfertätigkeit Auslösen des Hausalarms Alarmierung der Einsatzleitstelle des Rettungswagens Beaufsichtigung der verbleibenden Schüler Unterstützung des Ersthelfers Unterrichtung der eintreffenden Sanitätskräfte P E E D E N N 15 6 6.0 Versicherungsschutz – Was ist versichert? Der Schwimmunterricht ist eine schulische Veranstaltung; somit stehen die Schüler unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (s. auch GUV 57.1.3 „Gesetzliche Schülerunfallversicherung und GUV 57.1.38 „Mit der Schulklasse sicher unterwegs). Eine Veranstaltung hat immer dann den Charakter einer schulischen Veranstaltung, wenn sie von Schulleitung genehmigt oder angeordnet ist. Das heißt: Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Schwimmunterricht in Zusammenhang stehen. Dazu gehören: 6.2 Wartezeiten in der Schwimmhalle Oft kommt es vor, daß Schüler die Umkleideräume in der Schwimmhalle im Freibad nicht sofort betreten können. Während der Wartezeit sind die Schüler versichert. Sie müssen dann beaufsichtigt werden. 6.3 Umziehen in der Umkleidekabine Das An- und Auskleiden ist bei Kindern aus der Primarstufe sehr zeitaufwendig. Deshalb sollte die Sammelumkleidekabine genutzt werden. Hier haben Sie einen besseren Überblick, das erleichtert Ihre Aufsicht. Zudem können Sie langsame Schüler beim An- und Auskleiden unterstützen. 6.1 Wege zur Schwimmhalle zum Freibad und zurück 6.4 Duschen Versicherungsschutz zur Schwimmhalle zum Freibad besteht unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. Schüler können also zu Fuß oder mit anderen Verkehrsmitteln den Weg zur Schwimmhalle zum Freibad zurücklegen. Das Duschen vor dem Schwimmen ist aus hygienischen Gründen besonders wichtig. Auch hier sind die Schüler versichert. Achten Sie darauf, daß in der Dusche nicht gelaufen wird. Halten Sie Ihre Schüler dazu an das Badezeug auszuziehen, sich gründlich einzuseifen und hinterher alle Shampoo- und Seifenreste vom Körper abzuspülen. Aber: Schüler müssen auf diesen Wegen grundsätzlich beaufsichtigt werden. Der Umfang der Aufsicht ist dabei abhängig von den zu betreuenden Schülern. Lebhafte Schüler bedürfen zwangsläufig einer intensiveren Beaufsichtigung als stille und schüchterne Kinder. Da Lehrkräfte ihre Gruppe gut einschätzen können wird auch von ihnen festgelegt, ob und welchen Eltern eine Mithilfe bei der Beaufsichtigung auf dem Weg von und zur Schwimmhalle übertragen werden kann. Auf einem Elternabend sollte daher rechtzeitig für diese Unterstützung bei der „Wege-Aufsicht geworben werden. Eltern kann nicht die Verantwortung für die Begleitung der Schüler von und zur Schwimmhalle übertragen werden; sie bleibt bei der aufsichtsführenden Lehrkraft. 16 C W M E P E E D E N N 6.5 Schwimmen und Baden während Klassenfahrten und an Wandertagen Schüler sind beim Baden in Seen, Meeren und Flüssen nur dann versichert, wenn es sich dabei um eine schulische Veranstaltung handelt. Lehrkräfte, die mit Schülern einen Ausflug machen oder eine schulische Veranstaltung wie z.B. eine Klassenfahrt durchführen, müssen in der Leistung der Ersten Hilfe ausgebildet sein. Die Ausbildung zu Ersthelfern erfolgt im Erste-Hilfe-Lehrgang, der 8 Doppelstunden umfaßt. Die erforderliche Fortbildung der Ersthelfer erfolgt durch ein Erste-Hilfe-Training, das 4 Doppelstunden umfaßt. Voraussetzung für die Teilnahme an ihm ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Training vor nicht mehr als zwei Jahren. Die Unterweisung in „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber nach § 8a StVZO reicht nicht aus. Bei einem Ausflug an offenes Gewässer muß eine schriftliche Bestätigung der Eltern vorliegen, daß ihr Kind schwimmen kann und Baden darf (siehe Broschüre „Schulsport in Hamburg – aber sicher, N. Baumann, Institut für Lehrerfortbildung, Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg). Aber: Das Schwimmen und Baden in Seen, Meeren und Flüssen muß selbst mit dem Einverständnis der Eltern dann unterbleiben, wenn einige Schüler möglicherweise nicht oder nicht gut schwimmen können. Sollte eine rettungsfähige Person aus triftigen Gründen die Kinder für eine kurze oder längere Zeitspanne nicht überwachen können, so muß sichergestellt werden, daß eine andere, rettungsfähige Person den Überwachungsauftrag vor Ort übernimmt. Während einer Klassenfahrten erlischt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Schüler von ihrer Lehrkraft Freizeit erhalten. Es handelt sich bei der Gestaltung der Freizeit nicht um eine schulische Veranstaltung (s. Abschnitt 6.0 auf Seite 16), sondern um „eigenwirtschaftliches Handeln. Lehrkräfte dürfen Schüler während der Freizeit generell nicht zum unbeaufsichtigten Schwimmen und Baden entlassen: In vielen Fällen ist für Schüler nicht leicht ersichtlich, ob eine Gefährdung von öffentlichen Badestellen sowie von Seen, Flüssen und Meeren (z.B. eine Verkeimung des Gewässers) ausgeht. Bei Wattwanderungen müssen spezielle Regelungen beachtet werden. Sie werden in der Broschüre „Mit der Schulklasse sicher unterwegs, GUV 57.1.38 beschrieben. In einigen Bundesländern existieren Badestellenverordnungen und oder Vorschriften zum Baden mit Jugendlichen. In ihnen werden Besonderheiten bei der Benutzung von öffentlichen Badestellen geregelt. So wird in Schleswig-Holstein auf Verhaltensregeln beim Baden an Seen, Flüssen und Meeren und auf Rettungsgeräte hingewiesen, die beim Baden mit Jugendlichen eingehalten bereitgehalten werden sollten. Auch diese Vorschriften müssen beim Schwimmen und Baden mit Schülern beachtet werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor dem Schwimmen und Baden von den Schwimmfähigkeiten Ihrer Schüler überzeugen. Soll während einer Klassenfahrt oder an Wandertagen in der Schwimmhalle oder in einem See Fluß im Meer gebadet werden, muß eine Personen anwesend sein, die rettungsfähig (siehe Abschnitt 1.1 auf Seite 5) ist. An bestimmten Tagen besteht die Möglichkeit, daß der Schwimmeister auf Grund der Auslastung der Schwimmhalle des Freibades keine zusätzliche Gruppe von Schülern überwachen kann. Vergewissern Sie sich deshalb vor dem Besuch in der Schwimmhalle im Freibad beim Schwimmmeister, ob ein Besuch möglich ist. Sie bleiben als pädagogische Leitung beim Besuch der Badegelegenheit aufsichtspflichtig. Schwimmlehrer können im Einzelfall nicht beaufsichtigte Badeplätze mit Schülern aufsuchen und nutzen, wenn sie die Bedingungen des Badeplatzes kennen oder sich vorab mit ihnen vertraut machen, sich vergewissern, daß alle Schüler sicher schwimmen können selbst retten und wiederbeleben können oder eine Person hinzuziehen, die rettungsfähig ist bei mehr Schülergruppen das Baden zeitlich staffeln, die Einhaltung der Baderegeln (siehe Anhang) kontrollieren, die Schüler auf Gefahren durch Temperaturunterschiede und besondere Strömungsverhältnisse hinweisen, und alle Eltern dem Baden schriftlich zugestimmt haben, die Badezone räumlich begrenzt ist. C W M E P E E D E N N 17 7 7.0 Ein Schwimmunfall hat sich ereignet Fast in jeder Unterrichtseinheit können sich Unfälle im begehbaren Teil des Schwimmbades oder im Schwimmbecken ereignen. Je nach Tragweite und Auswirkungen werden diese ggf. durch eine Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers untersucht. Ermittelt wird u.a., ob eine Lehrkraft ordnungsgemäß für die Sicherheit der Schüler gesorgt hat. Gefahren können selbst geschaffen sein (durch Schüler), auf Grund unzureichender technischer Maßnahmen Hilfsmittel hervorgerufen werden oder durch falsche Anweisungen oder ein Fehlverhalten (Tun oder Unterlassen) von Lehrkräften entstehen. Tip: Einige Übungen und Trainingsabläufe im Schwimmunterricht sind gefährlich. Verzichten Sie besser auf Übungen, bei denen Sie selbst ein ungutes Gefühl haben (siehe auch Abschnitt 3.0, Seiten 10 bis 14). Die Konsequenzen für ein Fehlverhalten von Lehrkräften können dann finanzieller sowie auch disziplinar- und strafrechtlicher Art sein. Am bedeutsamsten sind die Möglichkeiten einer disziplinarrechtlicher Sanktionierung nach dem Dienst-/Arbeitsrecht sowie einer strafrechtlichen V