Arbeitsblatt: Rechte und strafen

Material-Details

Rechte und Strafen im Mittelalter (Lückentext)
Geschichte
Mittelalter
5. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

34570
796
7
11.02.2009

Autor/in

nino bommeli
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Mittelalter Recht und Strafe 20 Ergänze den Lückentext. Achtung: die gesuchten Wörter sind rückwärts geschrieben. Das städtische Leben war durch Vorschriften des Rates bis in die Einzelheiten geregelt: für Markt und Handel, Löhne und Preise, Feste und Feiern, Mode und Kleidung, ja sogar für Essen und Trinken der . Wer sich nicht an die Ordnung hielt, musste mit dem Schlimmsten rechnen! Die Strafen waren und hart. Das Niedere Gericht entschied auf , Schand und Ehrenstrafen,, Blendung, Verstümmelung und . Mit dem Hochgericht übergab man den den Elementen, Wasser, Erde und Luft, das heisst: , Sieden, Schwemmen, Schleifen, Lebendigbegraben, , Vierteilen, Enthaupten oder Erhängen. Eine Folter gehörte meist zur Prozedur. Die Hinrichtungen waren und sollten abschreckend wirken. Kamen die Richter zu keinem Urteil, so sollte ein sogenanntes „ ihnen die Entscheidung abnehmen, ein Vorgehen, das der Gesetzesbrecher vielleicht zufällig überstehen konnte. nredäR efartsrepröK regrüB thciregsettoG reueF gnunnabreV nessuB rehcerbreV solnedang hciltneffö nennerbreV Mittelalter Recht und Strafe 20 Ergänze den Lückentext. Achtung: die gesuchten Wörter sind rückwärts geschrieben. Das städtische Leben war durch Vorschriften des Rates bis in die Einzelheiten geregelt: für Markt und Handel, Löhne und Preise, Feste und Feiern, Mode und Kleidung, ja sogar Bürger für Essen und Trinken der . Wer sich nicht an die Ordnung hielt, musste gnadenlos Bussen mit dem Schlimmsten rechnen! Die Strafen waren und hart. Das Niedere Gericht entschied auf , Schand und Ehrenstrafen, Verbannung, Blendung, Verstümmelung und . Verbrecher Feuer Körperstrafen Mit dem Hochgericht übergab man den den Elementen, Verbrennen Wasser, Erde und Luft, das heisst: , Sieden, Schwemmen, Schleifen, Rädern öffentlich Lebendigbegraben, , Vierteilen, Enthaupten oder Erhängen. Eine Folter gehörte meist zur Prozedur. Die Hinrichtungen waren und sollten abschreckend wirken. Kamen die Richter zu keinem Urteil, so sollte ein Gottesgericht sogenanntes „ ihnen die Entscheidung abnehmen, ein Vorgehen, das der Gesetzesbrecher vielleicht zufällig überstehen konnte. efartsrepröK nredäR regrüB thciregsettoG reueF gnunnabreV nessuB rehcerbreV solnedang hciltneffö nennerbreV