Arbeitsblatt: Menschenrechte im Überblick

Material-Details

Überblick über die von der UNO anerkannten Menschenrechte.
Geschichte
Politik
8. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

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22.02.2009

Autor/in

Christine Haldimann
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

1. Bürgerliche und politische Rechte Die bürgerlichen und politischen Rechte (erste Generation) gehen auf die amerikanische und die französische Menschenrechtserklärung des späten 18.Jahrhunderts zurück und sind primär als Rechte zur Abwehr staatlicher Übergriffe konzipiert. Sie sind in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 sowie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 festgeschrieben und umfassen u.a. folgende Garantien: • Schutz der körperlichen Unversehrtheit (Recht auf Leben, Folterverbot, Genozidverbot, Verbot von Verschwindenlassen) • Schutz der persönlichen Freiheit (Sklavereiverbot, Verbot willkürlicher Inhaftierung) • Freiheitsrechte (Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit) • Rechte in Gerichtsverfahren • Partizipationsrechte • Diskriminierungsverbot und Minderheitenrechte 2. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (wsk-Rechte, zweite Generation) entstanden als Reaktion auf die Verarmung und Ausbeutung der Bevölkerungen während der Industrialisierung im 19. Jahrhundert. Die wsk-Rechte haben zum Ziel, dem Individuum materielle Grundbedürfnisse und Bedingungen für die persönliche Entfaltung zu sichern. Sie sind im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 festgehalten. Zu diesen Rechten gehören unter anderen: • Recht auf Arbeit • Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen • Recht auf Zusammenschluss in Gewerkschaften • Recht auf soziale Sicherheit • Schutz von Familie, Mutterschaft und Kindern • Recht auf angemessenen Lebensstandard • Recht auf Gesundheit und Recht auf Bildung Diese Rechte werden oft etwas vernachlässigt, weil sie sich nicht so einfach durchsetzen lassen wie die politisch und bürgerlichen Rechte. Grundsätzlich wird vom Staat verlangt, dass er konkrete Massnahmen trifft, um einen Standard zu erreichen und zu erhalten, welcher den Bürgern erlaubt, diese Garantien zu geniessen. Mehr zu den wsk-Rechten » Die internationale Staatengemeinschaft hat 1993 an der Menschenrechtskonferenz in Wien festgehalten, dass die einzelnen Rechte voneinander abhängig und untrennbar sind. Zur Verwirklichung der Menschenrechte müssen die politischen und bürgerlichen Rechte sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte beachtet werden. Kollektivrechte Schliesslich entstanden in den 1970er Jahren die so genannten Kollektiv- oder Solidaritätsrechte (dritte Generation). Zu diesen Rechten gehören: • die Rechte auf Entwicklung, auf Frieden und auf eine saubere und gesunde Umwelt • das Selbstbestimmungsrecht der Völker Mit Ausnahme der Afrikanischen Menschenrechtscharta von 1981 sind sie jedoch noch nicht Teil der Menschenrechtsverträge geworden. Der Grund dafür liegt darin, dass ihr juristischer Gehalt (wer ist berechtigt? wer ist verpflichtet? und wie setzt man sie durch?) bisher nicht geklärt werden konnte und ihnen vor allem von Seiten der Industriestaaten Opposition erwächst. Die Vereinten Nationen beziehen sich jedoch in zahlreichen Dokumenten auf das Recht auf Entwicklung. Quelle: