Arbeitsblatt: Schreckensherrschaft

Material-Details

Die Schreckensherrschaft der Jakobiner, v.a der Wohlfahrtsausschuss
Geschichte
Neuzeit
8. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

39314
1418
8
30.04.2009

Autor/in

Tobias Hochstrasser


Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

La Grande nde Terreur – die Schreckensherrschaft Dauer (Juni 1793 – Juli 1794) Der Wohlfahrtsausschuss (Comité de salut public) Dieses Gericht wurde als Exekutive (ausführende Macht) des Nationalkonvents am 6. April 1793 (bis Oktober 1795) als sogenannter Ausschuss der öffentlichen Wohlfahrt und der allgemeinen Verteidigung eingerichtet. Er sollte dazu dienen, dass der Nationalkonvent in dieser für die Revolution gefährlichen Zeit schneller handeln kann (z.B. schnelle Gerichtsverfahren gegen „Feinde „Feinde der Revolution, z.T. genügte ein Nachmittag für Verhaftung, Verurteilung und Hinrichtung). Dieser Ausschuss bestand anfänglich aus 25 Mitgliedern, später aus 12 Abgeordneten. Diese 12 hatten eine Vollmacht,, sie sollten auch den Nationalkonvent kontrollieren rollieren und verdächtige Abgeordnete verurteilen. Mitte 1793 kommt es zur Spaltung der Bewegung der Jakobiner (Robespierre) und der Girondisten Robespierre lässt die Girondisten verhaften. Als dann während der grossen Hinrichtungszeit auch sein Mitstreiter Danton sich gegen „das grosse Morden ausspricht, lässt ihn Robespierre „als Staatsfeind verhaften und hinrichten. Unter Robespierre erreichte der Wohlfahrtsausschuss die Macht Mach einer Diktatur. Dieser blinde Terror (jeder, der verdächtig war, konnte verurteilt werden) führte aber schlussendlich zur Verurteilung und Hinrichtung Robespierres und seiner Mitstreiter. Hinrichtung mit der Guillotine