Arbeitsblatt: Jugendstrafrecht

Material-Details

Das Strafverfahren -Beschreibung und 2fach differenzierte AB
Lebenskunde
Ethik / Moral
8. Schuljahr
10 Seiten

Statistik

42527
1386
19
13.07.2009

Autor/in

Janette Vierke
Land: Deutschland
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Name:_ Datum:_ Der Ablauf eines Strafverfahrens Der Richter eröffnet nun die Beweisaufnahme. Jetzt werden die Zeugen und die Sachverständigen vom Richter angehört. Der Richter schaut sich danach alle anderen Beweise genau an. Die Beweisaufnahme wird geschlossen. Durch die Klageerhebung gegen Anna wird das Zwischenverfahren eröffnet. Das Gericht prüft, ob es genug Beweise für die Vorwürfe gegen Anna für eine Gerichtsverhandlung gibt. Der Richter hält den Verdacht des Staatsanwalts für richtig. Er eröffnet das Hauptverfahren gegen Anna. Anna wird zur Angeklagten. Sie bekommt einen Brief mit der Anklage nach Hause geschickt. Hält Anna die Anklage für ungerecht, kann sie Einspruch erheben und Beweise für ihre Schuld fordern. Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, berichtet die Jugendgerichtshilfe dem Richter über Annas Lebenssituation. Sie macht ein Vorschlag für eine Sanktion. Danach hält der Staatsanwalt das Schlussplädoyer. In diesem steht, wie Anna zu bestrafen ist. Er fordert, dass sie Sozialstunden leisten soll. Der Richter zieht sich zur Beratung zurück. Wenn er zu einer Entscheidung gekommen ist, verkündet er das Urteil. Nachdem die Polizei Anna geschnappt hat informiert sie den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt leitet dann ein Ermittlungsverfahren gegen Anna ein. Die Polizei hilft dem Staatsanwalt zu ermitteln, was bei der Tat geschehen ist. Der Staatsanwalt muss allen Hinweisen nachgehen. Danach entscheidet er, ob er die Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Die Ermittlungen der Polizei und des Staatsanwalts ergeben, dass Anna schuldig ist. Der Staatsanwalt erhebt deshalb Anklage vor dem Jugendgericht. Annas Eltern und die Jugendgerichtshilfe werden informiert. Mit der Klageerhebung wird Anna zur Beschuldigten. UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Die 17 jährige Anna ist nachts in ein Wohnhaus eingebrochen. Sie löste die Alarmanlage aus und wird deshalb von der Polizei auf frischer Tat ertappt. Version 1 Der Tag der Gerichtsverhandlung ist gekommen. Das Hauptverfahren beginnt. Im Jugendstrafverfahren ist die Verhandlung nicht öffentlich. Der Richter überprüft, ob alle Verfahrensbeteiligten anwesend sind. Dazu zählen Anna, ihr Anwalt, der Staatsanwalt, Zeugen, der Sachverständige und die Jugendgerichtshilfe. Anna wird zu ihren Personalien und Lebensverhältnissen befragt. Dann liest der Staatsanwalt die Anklage vor. Wenn Anna möchte, darf sie danach etwas zur Tat sagen. Sie hat aber auch das Recht zu schweigen. Anna entscheidet sich auszusagen. Zunächst wird sie vom Richter vernommen, dann stellen der Staatsanwalt und ihr Anwalt Fragen. Name:_ Datum:_ Der Ablauf eines Strafverfahren Die 17 jährige Anna ist nachts in ein Wohnhaus eingebrochen. Sie löst die Alarmanlage aus und wird deshalb von der Polizei auf frischer Tat ertappt. Nachdem die Polizei Anna geschnappt hat informiert sie den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Anna ein. Der Staatsanwalt und die Polizei versuchen zu ermitteln, was bei der Tat geschehen ist. Die Ermittlungen zeigen, dass Anna die Tat begangen hat. Deshalb erhebt der Staatsanwalt Anklage vor dem Jugendgericht. Annas Eltern und die Jugendgerichtshilfe werden informiert. Durch die Klageerhebung gegen Anna wird das Zwischenverfahren eröffnet. Das Gericht prüft, ob es genügend Beweise dafür gibt, dass Anna eingebrochen ist. Es gibt viele Beweise, deshalb eröffnet der Richter das Hauptverfahren. Beim Hauptverfahren findet die Gerichtsverhandlung statt. Sie ist nicht öffentlich. Der Richter überprüft, ob alle wichtigen Personen anwesend sind. Dazu zählen Anna, ihr Anwalt, der Staatsanwalt, der Sachverständige und die Jugendgerichtshilfe. Anna wird zu ihren Personalien und Lebensverhältnissen befragt. Dann liest der Staatsanwalt die Anklage vor. Wenn Anna möchte, darf sie danach etwas zur Tat sagen. Sie hat aber auch das Recht zu schweigen. Anna entscheidet UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 sich auszusagen. Sie wird vom Richter, dem Staatsanwalt und ihrem Anwalt zur Tat befragt. Danach eröffnet der Richter die Beweisaufnahme. Jetzt werden die Zeugen und die Sachverständigen vom Richter angehört. Der Richter schaut sich danach alle anderen Beweise genau an. Die Zeugenaussagen und die Beweise zeigen, dass Anna die Tat begangen hat. Nun berichtet die Jugendgerichtshilfe dem Richter über Annas Leben und schlägt eine Sanktion vor. Hiernach hält der Staatsanwalt sein Plädoyer. In diesem fordert er, dass sie Sozialstunden leisten soll. Am Ende fällt der Richter das Urteil. Name:_ Datum:_ 1. Aufgabe: Gehe zur Informationsecke. Schlage die Bedeutung der Wörter im Wörterbuch oder den Karteikarten nach Schreibe ihre Bedeutung auf Anklage UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 Sachverständiger Sanktion Schlussplädoyer 2. Aufgabe: Ließ den Text noch einmal ganz genau durch Danach ordne die Sätze in die richtige Reihenfolge. Nummeriere sie von 18. Die Jugendgerichtshilfe berichtet über Anna und schlägt dem Richter UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 eine Strafe vor. Danach hält der Staatsanwalt sein Schlussplädoyer. Beim Hauptverfahren findet die Gerichtsverhandlung statt. Der Richter prüft, ob alle wichtigen Personen da sind. Der Staatsanwalt liest die Anklage vor. Anna wird zur Tat befragt. Die Polizei hat Anna auf frischer Tat ertappt. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob es genügend Beweise dafür gibt, dass Anna eingebrochen ist. Die Polizei informiert den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Anna ein. Danach eröffnet der Richter die Beweisaufnahme. Er befragt Zeugen und schaut sich alle Beweise genau an. Die Ermittlungen ergeben, dass Anna die Tat begangen hat. Deshalb erhebt der Staatsanwalt Anklage vor dem Jugendgericht. Am Ende fällt der Richter das Urteil. UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 Name:_ Datum:_ Zusatzaufgabe: Beantworte die Fragen. Antworte in vollständigen Sätzen: a) Was passiert bei der Beweisaufnahme? b) Wer leitet das Ermittlungsverfahren gegen Anna ein? c) Was passiert beim Hauptverfahren? d) Was passiert beim Zwischenverfahren? UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 Name:_ Datum:_ Der Ablauf des Strafverfahrens Anna ist 17 Jahre alt. Sie ist nachts in ein Wohnhaus eingebrochen. Dabei hat sie die Alarmanlage ausgelöst. Sie wurde von der Polizei auf frischer Tat ertappt. Die Polizei informiert den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Anna ein. Der Staatsanwalt und die Polizei versuchen jetzt herauszufinden, was passiert ist. Die Ermittlungen ergeben, dass Anna die Tat begangen hat. Deshalb erhebt der Staatsanwalt Anklage vor dem Jugendgericht. Hierdurch wird das Zwischenverfahren eröffnet. Das Gericht prüft, ob es genügend Beweise dafür gibt, dass Anna eingebrochen ist. Es gibt viele Beweise, deshalb eröffnet der Richter das Hauptverfahren. Beim Hauptverfahren findet die Gerichtsverhandlung statt. Der Richter überprüft, ob alle wichtigen Personen da sind. Dazu zählen Anna, ihr Anwalt, der Staatsanwalt und die Jugendgerichtshilfe. Dann UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 liest der Staatsanwalt die Anklage vor. Danach wird Anna zur Tat befragt. Der Richter eröffnet nun die Beweisaufnahme. Er befragt Zeugen und schaut sich alle Beweise genau an. Die Beweise zeigen, dass Anna die Tat begangen hat. Nun berichtet die Jugendgerichtshilfe dem Richter über Annas Leben und schlägt eine Strafe vor. Zuletzt hält der Staatsanwalt einen Vortrag. In diesem fordert er als Strafe, dass Anna Sozialstunden leisten soll. Am Ende fällt der Richter das Urteil. Name:_ Datum:_ 1. Aufgabe: Gehe zur Informationsecke Schlage die Bedeutung der Wörter im Wörterbuch oder den Karteikarten nach Schreibe auf was sie bedeuten Anklage UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 Urteil Sozialstunde Name:_ Datum: 2. Aufgabe: Ließ den Text noch einmal ganz genau durch Danach ordne die Sätze in die richtige Reihenfolge. Nummeriere sie von 18. Die Jugendgerichtshilfe berichtet über Anna und schlägt dem Richter eine Strafe vor. Danach hält der Staatsanwalt sein Schlussplädoyer. UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 Beim Hauptverfahren findet die Gerichtsverhandlung statt. Der Richter prüft, ob alle wichtigen Personen da sind. Der Staatsanwalt liest die Anklage vor. Anna wird zur Tat befragt. Die Polizei hat Anna auf frischer Tat ertappt. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob es genügend Beweise dafür gibt, dass Anna eingebrochen ist. Die Polizei informiert den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Anna ein. Danach eröffnet der Richter die Beweisaufnahme. Er befragt Zeugen und schaut sich alle Beweise genau an. Die Ermittlungen ergeben, dass Anna die Tat begangen hat. Deshalb erhebt der Staatsanwalt Anklage vor dem Jugendgericht. Am Ende fällt der Richter das Urteil. Namen: Datum:_ Aufgabe: Vergleicht Eure Ergebnisse. Einigt Euch, in welchen Schritten das Strafverfahren abläuft. Tragt die fettgedruckten Schlüsselwörter hier ein. UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 1. 2. 3. 4. 5. UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1 6. 7. 8. Beobachtungsfragen zur Gerichtsverhandlung: 1. Hat jemand etwas vergessen? 2. Stimmte der Ablauf? 3. Hat jeder seine Rolle gespielt oder jemand anderem Aufgaben abgenommen? UMT_LK_8_42527_Jugendstrafrecht.doc Version 1