Arbeitsblatt: Rechtskunde
Material-Details
Powerpoint Präsentation zum Thema "Rechtsgrundlagen" mit Folien zu: Sittlichkeit, Brauchtum, Recht, Bedeutung und Eigenheiten des Rechts, Rechtsquellen, Rechtsgrundsätze.
Diverses / Fächerübergreifend
Anderes Thema
12. Schuljahr
8 Seiten
Statistik
45010
1563
15
01.09.2009
Autor/in
raemsi (Spitzname)
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Die Grundlagen des Rechts Was heisst „Recht überhaupt? Welche Bedeutung hat es für den Menschen? Wie können wir unser Recht durchsetzen? Weshalb braucht es das Recht? Wie ist die Rechtsordnung in der Schweiz? Sittlichkeit, Brauchtum und Recht Sittlichkeit, Sitte und Recht Moral Nicht erzwingbar Brauch Nicht erzwingbar Innere Einstellung Anstand, Höflichkeit Jemandem in Not helfen oder nicht? Nicht lügen! Regelt das Innere Verhalten Grüssen, div. Anstandsregeln Tischsitten Erzwingbar Rechtsordnung, Gesetze Zivilgesetz, Obligationenrecht Bestimmt das äussere Verhalten Beeinflusst das äussere Verhalten Bestimmen das menschliche Verhalten Bedeutung des Rechts Schutz der Würde und Freiheit der Bürger Zu den zentralen Aufgaben des Rechts gehören Sicheres und friedliches Zusammenleben ermöglichen Schaffen von günstigen Rahmenbedingungen für eine starke Wirtschaft aber auch für eine gesunde Umwelt Eigenheiten des Rechts Recht ist allgemeingültig Recht ist wandelbar Die Rechtsordnung ist nicht statisch, sondern unterliegt einem steten Wandel. Recht beruht auf Gerechtigkeit Im Gegensatz zu den Bräuchen gilt das Recht nicht nur an einem bestimmten Ort, sondern überall und für alle. Recht ist verbindlich und erzwingbar Merkmal aller Rechtsnormen ist die Durchsetzbarkeit. Notfalls wird das Recht durch Strafen erzwungen. Das Recht soll weitgehend dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen entsprechen. Bsp. Steuergesetze Recht ist schriftlich fixiert Die Bürgerinnen und Bürger können sich jeder Zeit über Rechte und Pflichten informieren. Ausnahme: Gewohnheitsrecht Die Rechtsordnung in der Schweiz Reglemen Verordnung Bundesgesetz Bundesbeschluss Die Bundesverfassung Bestimmt Einzelheiten des Vollzuges Zuständig: Verwaltung Nähere Ausführung Regelt den Vollzug Zuständig: Regierung Regelungen einzelner Rechtsgebiete wichtige Einzelheiten Zuständig: Bundesversammlung Grundrechte, Bürgerrechte, Sozialziele Organisation und Behörden der CH Aufgaben von Bund und Kanton Zuständig: Volk und Stände Privates und öffentliches Recht Öffentliches Recht Regelt die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger zur übergeordneten Staatsgewalt. Staat • Bürger/in Privates Recht Regelt die Beziehungen zwischen gleich gestellten Personen Allgemeine Rechtsgrundsätze Frühere Gerichtsentscheide Geschriebenes Recht Geschriebene Rechtsgrundsätz Art 8 BV Rechtsgleichheit Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden. Art. 2 ZGB Treu und Glauben Jeder Mensch soll auf die Stabilität staatlicher Verfügungen und Leistungen vertrauen können. Wer auf die Anständigkeit seiner Rechtspartner vertraut, soll nicht enttäuscht werden. Gewohnheitsrecht Lehre (Rechtswissenschaft) Ungeschriebene Rechtsgrundsätze Urteil Unschuldsvermutun g„in dubio pro reo Im Zweifel wird für den Angeklagten entschieden. Die Beweislast liegt beim Kläger. Rechtsunkenntnis schadet Niemand kann sich darauf berufen, eine gesetzliche Regelung oder ein Verbot nicht gekannt zu haben Rechtsgleichheit alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich Rasse, Geschlecht, Herkunft, politische Meinung dürfen keine Rolle spielen Treu und Glauben man soll staatlichen Entscheiden vertrauen können man muss seinem Rechtspartner Vertrauen können Guter Glaube wenn man nicht wissen kann, dass man ein Gesetz bricht, soll man nicht bestraft werden davon ausgehen, dass jeder Beteiligte gutgläubig gehandelt hat. Gerichtliches Ermessen Gerichtsentscheidungen müssen angemessen und sachlich begründet sein wenn das Gesetz einen Spielraum offen lässt, muss das Gericht nach eigenem Ermessen urteilen Beweislast Der Kläger muss dem Angeklagten die Schuld beweisen Niemand muss seine Unschuld beweisen Keine Strafe ohne Gesetz Was nicht verboten ist, kann auch nicht bestraft werden Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter Wenn niemand klagt, wird man auch nicht verurteilt Ausnahme: Offizialdelikte (Mord, häusliche Gewalt, Brandstiftung) Im Zweifel für den Angeklagten Nichtwissen schützt nicht vor Strafe