Arbeitsblatt: Bundesstaat
Material-Details
2. Teil Politik Eidgenossenschaft und Bundesstaat.
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Geschichte
Politik
8. Schuljahr
5 Seiten
Statistik
536
2282
70
21.02.2006
Autor/in
Andreas Mosimann
Land:
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Aufträge Eidgenossenschaft 2. Teil Rechte des Volkes: 1. Referendum Welches Recht wird damit der Bevölkerung eingeräumt? . Wieviele Unterschriften sind dafür nötig? 2. Initiative Welches Recht wird damit der Bevölkerung eingeräumt? Wie viele Unterschriften sind dafür nötig? 3. Frauenstimmrecht: Seit wann dürfen die Frauen in der Politik mitbestimmen? . In welchem Jahr wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau endlich in die Verfassung aufgenommen? . Unser Parlament: Die Regierung besteht aus 7 Bundesräten. Die Regierung wird auch Exekutive genannt. Die Legislative, die gesetzgebende Behörde, besteht nach a 1 Vorbild aus 2 Kammern — dem .– und dem rat. Der . ist die Vertretung des Volkes. Er besteht aus Mitgliedern und wird nach der zahl der Kantone bestückt. Ein Kanton mit vielen Einwohnern hat demnach mehr Sitze zur Verfügung, als ein kleiner (Zürich 35, Uri 1). Der . ist die Vertretung der Kantone; jeder Kanton schickt 2 Mitglieder, so dass die kleinen Kantone gleich viel zu sagen haben wie die grossen. Ein neues Gesetz: Erkläre der Reihe nach, was geschieht, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt (bis es verabschiedet werden kann). . . . . . . . . . . . Die Bundeskanzlei 2 Die Departemente: 3 Schreibe die einzelnen Departemente auf und wer im Moment dem entsprechenden Departement vorsteht. 4 5