Arbeitsblatt: Ermächtigungsgesetz
Material-Details
Entwurf zur Erarbeitung des Ermächtigunggestezs
Geschichte
Neuzeit
9. Schuljahr
7 Seiten
Statistik
60098
511
3
03.05.2010
Autor/in
paedpari (Spitzname)
Land: Deutschland
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Lerngruppe: 9L Fachlehrer/in: Jacob Fach: Geschichte Stunde: 6.Std (12:20) 21.04.2010 Raum C102 Stundenthema: Machtübergabe an die Nationalsozialisten Gegenstand: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) vom 23.03.1933 Einheit: Ende der Weimarer Republik Lernziele: Die SuS sollen. . die Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes im Hinblick auf die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur erkennen können. . Stellungnahmen der demokratischen Reichsparteien zum Ermächtigungsgesetz kennen lernen und als Kritik erkennen. . das Ermächtigungsgesetz als Auflösung der Gewaltenteilung beurteilen können. Unterrichtszusammenhang: In der Unterrichtseinheit zum Thema „Ende der Weimarer Republik haben sich die SuS in den vorangegangenen Stunden mit der Weltwirtschaftskrise und ihren sozialen sowie politischen Folgen auseinandergesetzt. Sie haben sich eingehend mit den Bedingungen der Präsidialkabinette, dem Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten und den Wahlergebnissen vom 5.März 1933 beschäftigt. Weiter wissen sie um die Umstände zur Reichstagsbrandverordnung und haben die Einschränkungen auf verfassungsmäßige Grundrechte erkannt. In der heutigen Stunde sollen die SuS die Auswirkungen des Ermächtigungsgesetzes auf die Gewaltenteilung und demokratischen Strukturen in der Weimarer Republik erarbeiten. Die nachfolgende Stunde soll den Abschluss des Themas mit einer Zusammenfassung und Gesamtbetrachtung in Form einer Diskussion bilden, in der die erste Deutsche Demokratie von den SuS bewertet werden soll. Lerngruppe: Die Klasse 9L, bestehend aus 14 Mädchen und 18 Jungen, unterrichte ich seit Beginn des Schuljahres im eigenverantwortlichen Unterricht. Seit Oktober 2009 besucht ein weiterer Schüler aus Südamerika die Schule und ist dieser Klasse zugeordnet. Seine Deutschkenntnisse und damit seine Leistungen im Fach Geschichte, lassen sich nur schwer einschätzen, da er sich kaum beteiligt und sich in Gruppenarbeitsphasen eher passiv verhält. Da er in diesem Jahr eine Beurteilung erhalten muss, werde ich verstärkt darauf achten, ihn angemessen in das Unterrichtsgeschehen einzubeziehen. Die SuS zeigen grundsätzlich Interesse am Geschichtsunterricht. Die Motivation und die Bereitschaft, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen, sind jedoch unterschiedlich. Die Schüler Collin, Rick und Tim-Philipp haben ein erhebliches Interesse am Nationalsozialismus und an deutscher Geschichte generell. Sie setzen sich auch in ihrer Freizeit mit diesem Thema auseinander und neigen dazu, ihre zusätzlichen Kenntnisse einzubringen, was häufig dazu führt, dass die passiveren SuS überfordert sind und ich darauf hinweisen muss, beim Thema zu bleiben und auf zusätzliche Informationen zu verzichten. Die Arbeitsatmosphäre könnte teilweise konzentrierter sein, ist aber insgesamt positiv zu werten. Manchen SuS fällt es noch schwer, „textnah zu lesen und Informationen zu entnehmen und zu vernetzen. Dies muss noch gezielt geübt und gefestigt werden. Die Rückmeldung oder Stellungnahme zu Äußerungen der Mitschüler erfolgt zumeist selbständig und ohne Aufforderung. Die SuS kennen stumme Impulse und sind sowohl Partner- als auch Gruppenarbeitsphasen gewöhnt. Hausaufgabe zu dieser Stunde: Die SuS wiederholen die Weimarer Reichsverfassung und lesen den Text „Josef Felder im Jahre 1982 über die Umstände des 23.3.1933 (siehe Anhang) Verlaufsplan: Phase Inhalt 12:20 Einst. 12:25 12:25 Erarb. 12:35 12:35 Erarb. II 12:50 12:50 Präs. 13:00 13:00 Sichrg. 13:05 Rflx. oder HA SF MM DF In der Hausaufgabe habt ihr euch mit einer Schilderung über die Umstände des 23.03.1933 in der Krolloper beschäftigt – wer kann noch einmal kurz zusammenfassen, wie Josef Felder die Situation anlässlich der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz beschreibt. PL Tafel Einstimmung auf das Thema Unter diesen Umständen hat der SPDAbgeordnete Otto Wels innerhalb seiner Rede zum Ermächtigungsgesetz am 23.03.1933 gesagt: „Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten Um dieses Zitat besser zu verstehen, kann es hilfreich sein, einzelne Begriffe genauer zu betrachten. Untersucht dieses Zitat und klärt seine Bedeutung. L. notiert die Stundenfrage: Ermächtigungsgesetz Ende der Demokratie an die Tafel. UG Um zu ergründen inwieweit die Sozialdemokraten die „Ideen bedroht sahen, sollt ihr das Ermächtigungsgesetz auf dem Arbeitsblatt in Kleingruppen untersuchen und mit der Weimarer Reichsverfassung vergleichen. GA AB Information Drei Gruppen präsentieren ihre Ergebnisse. Die Lerngruppe ergänzt ggf. PL Folie Auswertung UG Tafel Bewertung Beurteilt, warum Otto Wels von der „Vernichtung der „Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, spricht. Goebbels notiert am 24.03.1933 in seinem Tagebuch: „Jetzt sind wir auch verfassungsmäßig die Herren des Reiches Diskutiert und bewertet dieses Zitat. Warum ist die verfassungsmäßige Machtübergabe wichtig/bedeutend für die NSDAP? (HA: Stellt dieses Zitat in Beziehung zur Machtübergabe bzw. Machtausweitung der NSDAP.) Hausaufgabe dieser Stunde: siehe oben. Problematisierung Folie Tafel UG Transfer Folie „Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten Aus der Reichstagsrede des Abgeordneten Otto Wels (SPD) zum Ermächtigungsgesetz, 23. März 1933. Tafelbild Ermächtigungsgesetz Ermächtigung(s) jmd. autorisieren jmd. bevollmächtigen Erlaubnis erteilen Macht übertragen Gesetz Ihnen rechtl. NSDAP Grundlage verabschiedet durch Legislative Macht Kontrolle Gewalt Legitimation Ideen Menschenrechte Menschenwürde Demokratie Freiheitsrechte Ihnen (NSDAP) wird auf rechtlicher Grundlage Macht übertragen. Ideen werden davon bedroht Ende der Demokratie Regierung erlässt ohne Zustimmung des Reichstags Gesetze Auflösung der Gewaltenteilung Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) vom 23.3.1933 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 II und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung. 4. Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen für die Dauer der Geltung dieser Gesetze nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft, es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird. (Reichsgesetzblatt T. I. (1933), Nr. 25, S. 141) § 1. Reichskanzler Reichsregierung erlässt unabhängig vom Reichstag Gesetze Reichspräsident Reichstag Stellung bleibt erhalten Zustimmung zu Gesetzen ist nicht mehr erforderlich 2. Reichsregierung erlässt unabhängig von der Verfassung Gesetze Stellung bleibt erhalten Gesetze werden nicht mehr vom Reichstag verabschiedet 3. Reichskanzler verabschiedet Gesetze verliert das Recht auf Ausfertigung der Gesetze an den Reichskanzler hat keinen Einfluss mehr auf die Gesetzgebung 4. kann ohne Zustimmung von Verträgen o. Bestimmungen zurücktreten keine Zustimmung erforderlich keine Zustimmung erforderlich Arbeitsauftrag Vergleicht die Bestimmungen des Ermächtigungsgesetzes mit der Weimarer Reichsverfassung (siehe S. 50 im Buch) im Hinblick auf die Stellung des a. Reichskanzlers, b.) Reichspräsidenten, c.) Reichstags und notiert die Änderungen in der Tabelle. Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) vom 23.3.1933 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 II und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung. 4. Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen für die Dauer der Geltung dieser Gesetze nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft, es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird. (Reichsgesetzblatt T. I. (1933), Nr. 25, S. 141) § Reichskanzler Reichspräsident Reichstag 1. 2. 3. 4. Arbeitsauftrag Vergleicht die Bestimmungen des Ermächtigungsgesetzes mit der Weimarer Reichsverfassung (siehe S. 50 im Buch) im Hinblick auf die Stellung des a. Reichskanzlers, b.) Reichspräsidenten, c.) Reichstags und notiert die Änderungen in der Tabelle. Josef Felder im Jahre 1982 über die Umstände des 23.3.1933 (Journalist und SPD-Politiker) Die Ankündigung der Kanzlerrede hatte eine riesige Menschenmenge in Bewegung gesetzt. Agitatoren1 der NSDAP peitschten sie unaufhörlich mit Zurufen an. Sprechchöre brandeten zu den Fraktionszimmern, die teilweise im Reichstag noch benutzbar waren, hinauf, um den Abgeordneten der bürgerlichen Mitte und der SPD begreiflich zu machen, dass der Reichstag bewusst unter äußersten Druck gesetzt werde. „Wir wollen das Ermächtigungsgesetz, sonst gibt‘s Zunder! Nieder mit den roten Schuften und Landesverrätern! Kein Wunder, dass die unheimliche Situation in der SPD-Fraktion psychische Belastungen und so bei manchem die Meinung auslöste, in die Krolloper hinüberzugehen, bedeute vielleicht Selbstmord. So wurde der Weg vom Wallotbau zur Krolloper zum Dornenpfad. Die Schutzpolizei hielt nur eine schmale Gasse in der Menschenbrandung für die Abgeordneten frei. Unmittelbar vor dem Portal der Krolloper erlebten wir die Verhaftung des ehemaligen Ministers Carl Severing. [.] Die Abgeordneten zeichneten sich in die Anwesenheitsliste ein, bewitzelt von schlaksigen SA- und SS-Führern, die aus dem ganzen Reich eingeladen waren, um dem großen Schauspiel beizuwohnen. [.] Hitler und sein Gefolge kamen in Parteiuniform im Sturmschritt und mit erhobener Hand. Die Botschafter und Gesandten der fremden Mächte und die sonstige Prominenz erwarteten ihn in den vollgepfropften Logen stehend, während die gestiefelten Nazis die Hacken zusammenschlugen wie eine preußische Gardekompagnie. Die bürgerliche Mitte und die SPD nahmen sichtlich betroffen und schweigend Platz. [.] In diesem Augenblick geschah etwas Ungewöhnliches: SA- und SS-Leute betraten in völlig unzulässiger Weise den Raum der Abgeordneten und bildeten einen dichten Kordon um die Sitze der SPD. Ihre gezischten Drohungen und billigen Witze verstummten erst, als Hitler mit seiner programmatischen Rede begann. Bei jedem seiner sarkastischen Hiebe gegen die SPD fieberten die braunen Gäste um uns und es sah mehr als einmal so aus, als könnten sie den Zeitpunkt einer „persönlichen Abrechnung mit uns nicht erwarten. [.] Am Spätnachmittag des 23. März erhielt sofort nach Sitzungsbeginn Otto Wels unter gespanntester Aufmerksamkeit des Hauses das Wort. Würdevoll, äußerst beherrscht und ohne jedes Zeichen von Furcht stand er am Rednerpult. Unser Beifall zu besonders markanten Sätzen löste Zischen und Zwischenrufe um uns herum aus, während die Nazi-Abgeordneten sich überraschend ruhig verhielten. Göring winkte der SA wiederholt unwillig ab und sagte dann mit schneidender Stimme: „Die Abrechnung ist Sache des Führers! Hitler machte einen nervösen Eindruck, notierte eifrig auf kleine Zettel und schüttelte mehrmals den Kopf. Höhnisches Gelächter der Rechten übertönte unseren Beifall und dann stürzte Hitler förmlich ans Rednerpult: „Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt! Und nun folgte eine Flut von böswilligen Behauptungen und Anklagen gegen die Sozialdemokratie, unter völliger Missdeutung politischer und geschichtlicher Fakten. Zwischenrufe aus den Reihen der SPD mischten sich mit Heil- und Bravo-Rufen der Rechten. Göring zu uns gewandt: „Ruhe! Jetzt rechnet der Führer ab! Die bürgerliche Mitte verhielt sich schweigend. 1 Aufwiegler, Anstifter, Hetzer Quelle: Felder, Josef (1982) Die Entscheidung der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, in: Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Boldt, S. 37ff; zit. nach: Morsey, R., Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Düsseldorf 1992, S. 172ff Sitzplan 9L PULT Laura E. --/-Beeke / Eileen --/- Florian o/o Ole O/ Aminah /o Maximilian --/o Rike o/o Philipp / Niklas -/ Lotta -/o Arne o/o Laura -/o Nele /o Marie / Torben --/-Marco o/o André --/-- Tim-Philipp / Malte -/ Jasmin o/o Julian / Felix o/o Rick / Marvin o/o Vanessa o/o Patricia -/Johannes / Julia o/o Jannek -/ Sebastian --/-- Colin --/o Hannes -/o