Arbeitsblatt: Umtausch, Garantie, Gewährleisung
Material-Details
Die SuS einer 6. Klasse lernen rechtliche Grundlagen und den unterschied zwischen Umtausch, Garantie und gewährleistung kennen.
Lebenskunde
Anderes Thema
6. Schuljahr
6 Seiten
Statistik
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27.05.2011
Autor/in
Sabrina Schmid
Land: Deutschland
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Name: Reklamation Datum: 25.03.11 Kreuze an, ob die Aussage auf Gewährleistung, Garantie und Umtausch zutreffen. Es sind auch mehrere Antworten möglich. Gewährleistung Garantie Umtausch Aussage .ist vom Anbieter freiwillig. . ist gesetzlich vorgeschrieben. . gilt für 2 Jahre. . bietet Anspruch auf Neulieferung oder Reparatur. Dies nennt man auch Kulanz. Man sollte hier vorher die Bedingungen absprechen Hier sollte man den Kassenbon als Beweismittel vorlegen können. . gilt meist nur auf einzelne Teile der Ware. Überlegt euch einen Fall, bei dem Gewährleistung, Garantie oder Umtausch in Anspruch genommen werden kann. Name: Reklamation Datum: 25.03.11 Kreuze an, ob die Aussage auf Gewährleistung, Garantie und Umtausch zutreffen. Es sind auch mehrere Antworten möglich. Gewährleistung Garantie Umtausch Aussage .ist vom Anbieter freiwillig. . ist gesetzlich vorgeschrieben. . gilt für 2 Jahre. . bietet Anspruch auf Neulieferung oder Reparatur. Dies nennt man auch Kulanz. Man sollte hier vorher die Bedingungen absprechen Hier sollte man den Kassenbon als Beweismittel vorlegen können. . gilt meist nur auf einzelne Teile der Ware. Überlegt euch einen Fall, bei dem Gewährleistung, Garantie oder Umtausch in Anspruch genommen werden kann. Name: Reklamation Datum: 25.03.11 Gewährleistung Das Gewährleistungsrecht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Regel, die besagt, dass der Verkäufer die Ware reparieren oder durch neue Ware ersetzen muss, wenn sie innerhalb von 2 Jahren kaputt geht. Das heißt, in den ersten 2 Jahren nach dem Kauf muss der Verkäufer alle Schäden kostenlos beseitigen. Die Dauer der Gewährleistung kann bei gebrauchten Gegenständen auf 12 Monate verkürzt werden. Gewährleistung gilt nur dann, wenn ein Mangel tatsächlich schon beim Kauf vorhanden war. Dies muss der Käufer beweisen können. Das heißt, er muss beweisen können, wann und wo er die Ware gekauft hat (durch einen Kassenbon) und dass sie ohne Eigenverschulden kaputtgegangen ist (evtl. durch Zeugenaussagen). Beispiel: Ein Mann will einen MP3 Player zurückgeben, weil dieser kaputt ist. Der Verkäufer muss diesen nun reparieren lassen oder dem Kunden einen neuen Player geben. Name: Reklamation Datum: 25.03.11 Garantie Die Garantie ist nicht im Gesetz verankert. Die Hersteller geben eine Garantie auf eine Ware oder Teile der Ware zusätzlich und freiwillig: Der Hersteller garantiert, dass die Ware in einer bestimmten Zeit nicht kaputtgeht. Geht die gekaufte Ware nun während der Garantiezeit doch kaputt, repariert der Hersteller die Ware kostenlos oder liefert neue Ware. Häufig ist die Garantiezeit länger als 2 Jahre (z.B. 10 Jahre). Meistens gibt es allerdings nur eine Garantie auf die Teile einer Ware, die in der Regel nicht kaputtgehen. Auf die Teile, die schnell kaputtgehen, gibt es oft keine Garantie. Hier muss man den Garantiebeleg und den Kassenbon aufbewahren. Beispiel: Die Automarke Ford hat auf einige ihrer Modelle garantiert, dass der Auspuff in den nächsten 10 Jahren ab Kaufdatum nicht durchrostet. Herr Mayer hat sich vor 7 Jahren solch ein Auto gekauft und sein Auspuff rostet durch. Nun hat er Anspruch auf die Reparatur seines Auspuffs. Frau Müller hat auch einen Ford gekauft. Bei ihr ist aber eine Achse total verrostet. Sie muss das Auswechseln der Teile nun selbst bezahlen, weil die freiwillige Garantie des Herstellers sich nur auf den Auspuff bezieht. Name: Reklamation Datum: 25.03.11 3. Umtausch Viele Händler nehmen die Ware freiwillig zurück, z.B. wenn sie dem Kunden doch nicht gefällt. Dies nennt man auch Kulanz. Das heißt, es gibt keine gesetzliche Regelung. Die Firma oder die Einkaufsstätte möchte sich dadurch einen guten Ruf bewahren. Der Umtausch muss vorher mit dem Verkäufer abgesprochen werden. Er sollte auch auf dem Kassenzettel dafür unterschreiben. Dies beweist dann, dass der Umtausch abgesprochen ist. Beim Kauf einer Ware sollte man über die Bedingungen des Umtauschs sprechen: Wie lange darf ich die Ware umtauschen? Bekomme ich das Geld zurück oder einen Gutschein? Beispiel: Eine Frau hat eine Waage zu Weihnachten geschenkt bekommen. Da sie aber sehr schlecht sieht und die Ziffern auf der Anzeige sehr klein sind, kann sie nicht lesen wie viel sie eigentlich wiegt. Sie will nun die Waage umtauschen. Der Verkäufer kann dies nun aus Kulanz machen. Er ist aber nicht verpflichtet die Waage zurückzunehmen oder umzutauschen. Name: Reklamation Datum: 25.03.11 Rollenspiel zum Einstieg: Verkäufer: Guten Tag, kann ich Ihnen helfen? Käufer: Ja, ich habe da ein Problem mit meinem CDPlayer. Hier ist er. (zeigt den CDPlayer) Verkäufer: Was ist denn passiert? Das ist doch ein klasse Gerät, ich habe das gleiche zu Hause und bin sehr zufrieden. Käufer: Ich habe ihn vor drei Monaten gekauft, und er gefällt mir auch richtig gut, aber von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass das CDDeck schlecht aufgeht, zumindest langsamer, als bei meinem alten Gerät. Und gestern Abend komme ich nach Hause, wollte Musik hören und das CDDeck geht überhaupt nicht mehr auf! Ich weiß gar nicht, was ich jetzt machen soll! Verkäufer: Oh, das ist aber schade. Haben Sie den Kassenzettel dabei? Käufer: Ja, habe ich, hier ist er. (gibt den Kassenzettel dem Verkäufer) Verkäufer: Ja, ich sehe, Sie haben das Gerät am 28.11.2010 gekauft. Tja, da kann ich nichts machen, Sie haben bloß einen Monat Garantie auf den CD-Player. Sehen Sie, an den Kassenzettel ist die Garantie angeheftet, und hier steht: „Ein Monat Garantie auf das CD-Deck und die Fernbedienung! Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht helfen kann. Aber ich hoffe, Sie haben trotzdem einen schönen Tag! Auf Wiedersehen. Käufer: Na toll Jetzt kann ich keine Musik mehr hören!