Arbeitsblatt: Leseverständnis Zeitungsartikel

Material-Details

Zeitungsartikel über Einführung der neuen Regelung (Billettpflicht). Fraen zum Textverständnis sowie Begriffe erklären (Synonyme)
Deutsch
Lesefertigkeit
8. Schuljahr
5 Seiten

Statistik

93023
1135
50
24.01.2012

Autor/in

Erika Ambühl
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Leseverständnis Prüfung Name: Klasse: Datum: Punkte/Note:_ Unterschrift Eltern: 5 Test: Wie kulant (entgegenkommend) sind die SBB? Seit dem 11. Dezember 2011 können Passagiere keine Billette mehr im Zug kaufen. Seither verhängen die SBB um die 750 Bussen pro Tag. Bei guten Gründen sei man jedoch kulant. Wirklich? Der Praxistest. Wer vor dem 11. Dezember 2011 einen Schnellzug ohne Billett betrat, konnte dieses problemlos mit einem kleinen Zuschlag im Zug nachlösen. Diese praktische Dienstleistung wurde allerdings von etlichen Bahnkunden des Öftern 10 missbraucht. Auf kürzeren Strecken, auf denen der Zugbegleiter nicht den ganzen Zug kontrollieren kann, kauften diese Schummler absichtlich kein Billett. Erfolgte die Kontrolle, wurde das Billett im Zug einfach nachgelöst; kam keine Kontrolle, war die Fahrt gratis. Den SBB gingen so Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich pro Jahr verloren. Seit gut einem Monat gilt nun die generelle Billettpflicht auch in Schnellzügen. Wer keine Fahrkarte auf sich trägt, wird gebüsst. Allerdings versprachen die SBB bei der Ankündigung dieser neuen Regelung, in der Startphase die Bussen mit 15 Augenmass zu verhängen. Was ist daraus geworden? Wir haben die Probe aufs Exempel gemacht. Test 1. Ahnungsloser Rentner. Ausrede: «Von der neuen Regelung habe ich noch nie etwas gehört. Ich bin eben erst aus dem Ausland zurückgekehrt.» Im Interregio von Bern nach Olten kennt der Zugbegleiter keine Gnade. Er bestraft die Testperson mit dem höchsten Zuschlag und fordert neben den Kosten für das Billett 90 Franken. Nein, er lasse nicht mit sich reden, sagt er dem 20 Reisenden, obwohl dessen Erklärung durchaus plausibel klingt. Der Kondukteur bleibt zwar hart, begreift aber die Not des Reisenden: Er und viele seiner Kollegen würden gerne weiterhin Fahrkarten im Zug verkaufen. Immerhin lässt der SBB-Mann Hoffnung aufkommen: Der Passagier muss den geschuldeten Betrag nicht sofort bezahlen, sondern wird eine Rechnung erhalten. Der Kondukteur ermutigt ihn, sich mit seiner Geschichte telefonisch bei der SBB-Inkassostelle zu melden. Dort überprüft der Sachbearbeiter, ob der 66-Jährige als böser Schwarzfahrer bekannt ist. Als 25 unbeschriebenes Blatt profitiert der Reisende schliesslich von einer kleinen Ermässigung: Er muss bloss 70 statt 90 Franken Zuschlag bezahlen. Test 2. Jüngerer Mann in Eile. Ausrede: «Der Bus hatte Verspätung, ich habe im letzten Moment eben noch den Zug erwischt. Die Zeit reichte aber nicht mehr, um ein Billett zu lösen.» Just bei jener Türe, wo die Zugbegleiterin auf die Abfahrt wartet, huscht der Tester am frühen Morgen im letzten 30 Moment in den Zug und setzt sich, immer noch ganz atemlos, in den Sitz. Kurz nach der Abfahrt naht die Zugbegleiterin gemässigten Schritts – und geht wortlos am Tester vorbei, ohne überhaupt irgend jemanden zu kontrollieren. In diesem Fall kommt die Testperson mit Glück ohne Busse davon. Warum nicht kontrolliert wurde, bleibt unklar. 1 35 Test 3. Zerstreuter Geschäftsmann. Ausrede: «Ich habe ganz sicher ein Billett gelöst. Wahrscheinlich habe ich es im Automaten liegen gelassen.» Der Zugbegleiter kontrolliert die Billette. Nervös nestelt unser Tester erst an seinem Portemonnaie herum, anschliessend wühlt er in sämtlichen Taschen. Das im Brustton der Überzeugung vorgetragene «Ich habe ganz sicher ein Billett» nützt nichts. «Lassen Sie sich Zeit für die Suche, ich komme später zu Ihnen zurück», sagt der Zugbegleiter und geht weiter. 40 Vor dem nächsten Halt wirds dann Ernst. «Jetzt brauche ich ein Billett, sonst kostet es Sie 90 Franken», sagt er mit ruhiger Stimme. Mit sich feilschen lässt der SBB-Mann nicht. «So sind die Regeln. Ich weiss zwar, dass es auch andere Kondukteure gibt», sagt er vielsagend, bevor er sich verabschiedet. Es braucht gute Gründe «Im Grundsatz hat seit dem 11.Dezember 2011 jede/jeder ein gültiges Billett auf sich zu tragen, wenn sie/er sich in 45 einen SBB-Zug setzt und die Transportleistung in Anspruch nimmt», sagt SBB-Sprecher Reto Kormann auf Anfrage. Nicht die Kulanz sei der Grundsatz, sondern die Billettpflicht. Dass diese Kulanz möglicherweise nicht einheitlich zur Anwendung kommt, liege in der Natur der Sache. «Kulanz hat automatisch einen Ermessensspielraum zur Folge», so Kormann. Die Alternative wäre die buchstabengetreue Umsetzung: Entweder hat der Kunde bei Fahrtantritt ein gültiges Billett bei 50 sich, oder er bezahlt den Zuschlag. «Das wollen wir aber nicht, und deshalb haben wir unser Zugpersonal angewiesen, die Billettpflicht mit gesundem Menschenverstand und Augenmass durchzusetzen», erklärt Kormann. Bei ganz allen ist aber die neue Regelung noch nicht angekommen. Pro Tag verteilen die SBB wegen der generellen Billettpflicht heute rund 750 Bussen. Das beschert den SBB Mehreinnahmen von rund 6700 Franken pro Tag oder fast einer halben Million Franken pro Woche. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Anzahl Bussen sinken wird, wenn 55 alle Leute von der neuen Pflicht Kenntnis haben. «30 Franken hätten gereicht» Bei der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV bleibt man bezüglich der Umsetzung der Billettpflicht skeptisch. «Wir sind zwar auch der Meinung, dass jede und jeder, der in einen Zug steigt, einen gültigen Fahrausweis haben soll», sagt SEV-Sprecher Peter Moor. Der SEV hätte es aber vorgezogen, dass der Billettkauf im Zug möglich bleibt, wenn 60 auch mit einem deutlich höheren Zuschlag. «Mit 20 oder 30 Franken hätte man wahrscheinlich den gewünschten Effekt erreicht», sagt Moor. Immerhin hält er den SBB zugute, dass die Zugbegleiter in plausiblen und gut begründeten Fällen von der 90-Franken-Busse absehen können. Ohne diesen Spielraum käme es noch zu mehr Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Zugbegleitern, sagt Moor. Mit fadenscheinigen oder faulen Argumenten kommen die Kunden aber nicht um eine Busse von 90 Franken herum. 65 Für alle ehrlichen Bahnkunden ist das eigentlich eine gute Nachricht. 2 Fragen zum Text 1. Wofür stehen die Buchstaben in „SBB? 70 2. Seit welchem Datum ist es nicht mehr möglich, Billette im Zug nachzukaufen? 3. Wie funktionierte es früher, wenn man ohne Billett im Zug unterwegs war? 4. Wie hoch war der Verlust der SBB durch dieses Vorgehen? 75 5. Zeile 14: „Bussen mit Augenmass zu verhängen. Was bedeutet diese Aussage? 80 6. Was passierte mit dem Rentner im Test? 7. Was ist ein Schwarzfahrer? 85 8. Was ist der Grundsatz der der neuen Regelung? 90 9. Zeile 45: „einen Ermessensspielraum zur Folge. Was ist in diesem Falle dieser Ermessungsspielraum? 3 95 10. Wie viele Bussen verteilt die SBB pro Tag? 11. Wie viel Geld verdient die SBB dadurch in einer Woche? 100 12. Wovon geht die SBB allerdings aus, was die Zukunft dieser Einnahmen betrifft? 13. Was ist der von der SBB gewünschte Effekt? 105 14. Erkläre folgende Begriffe (Synonym oder deutliche Erklärung). etliche plausibel just huschen zerstreut sein feilschen Alternative 4 skeptisch sein Effekt Auseinandersetzung fadenscheinig 110 5