Arbeitsblatt: die Europäische Union
Material-Details
die Europäische Union - Arbeitsheft
Geographie
Europa
9. Schuljahr
6 Seiten
Statistik
93771
883
38
03.02.2012
Autor/in
Sven Dietrich
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Die Europäische Union – Gruppenarbeit Name: Geschichte der Europäischen Union Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es in den 50er Jahren darauf an, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Idee entstand 1951 die Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch die Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Daraus wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant. Dieser Plan scheiterte 1954, weil die Franzosen dagegen waren. In der Folge konzentrierten sich die Staaten deshalb mehr auf wirtschaftliche als auf militärische Zusammenarbeit. Dies zeigte sich in den Gründungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Wichtigstes Ziel dieser Gemeinschaften war das Errichten einer Zollunion. Eine Zollunion besteht zum einen aus einer Freihandelszone, innerhalb derer es keine Zollzuschläge beim Handel mit Waren gibt. Zum anderen haben alle Mitgliedsstaaten einer Zollunion gleich hohe Aussenzölle gegenüber anderen Ländern. Später wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet, der die drei bisher gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in die Europäischen Gemeinschaften (EG) vereinte. In den folgenden Jahren wandelten sich die Gemeinschaften, und die Anzahl der Mitglieder wuchs stark an. 1987 wurde der Europäische Binnenmarkt geschaffen. Der Europäische Binnenmarkt stellt den freien Verkehr von Personen, Güter, Dienstleistung und Kapital innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) sicher. So wurden also die Grenzen und Zölle innerhalb der EG weitgehend abgebaut. In der Stadt Maastricht (Holland) beschloss man 1992 dann die Gründung der Europäischen Union (EU). Die Union bestand aus den bereits 1967 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EG) und zwei neu gegründeten Gemeinschaften für eine gemeinsame Sicherheitspolitik und für ein gemeinsames Recht. Zudem wurde in Maastricht die Einführung des Euro beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die so genannte Osterweiterung vorbereitet. Am 1. Mai 2004 fand diese Osterweiterung statt: Zu den bisherigen 15 EU Mitgliedstaaten kamen 10 neue aus dem Osten Europas dazu. Im Oktober 2004 wurde die Europäische Verfassung feierlich in Rom unterzeichnet. Eine solche Verfassung ist das wichtigste Gesetzbuch eines Staates oder einer Gemeinschaft, das die rechtlichen Grundlagen wie zum Beispiel die Regierungsform festlegt. Die Europäische Verfassung wurde jedoch bereits bei der französischen und niederländischen Volksabstimmung im Mai und Juni 2005 abgelehnt. Neben der Europäischen Verfassung sind momentan auch die Erweiterung nach Süden und Osten und die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten wichtigste Debatten zur Frage der Zukunft der Europäischen Union. Mitglieder 1 Land Belgien Deutschland Frankreich Italien Luxemburg Niederlande Dänemark Irland Vereinigtes Königreich Griechenland Portugal Spanien Finnland Österreich Schweden Gesamt (EU15) Beitri ttsjah 1952 1952/ 1990 1952 1952 1952 1952 1973 1973 1973 Einw. Mio.) (in Fläche (in km) BIP 2003 (Mrd. Euro) BIP/Kopf (Euro) Sitze im 10,4 82,4 30.510 357.021 267,5 2129,2 25.719 25.840 22 99 59,6 57,3 0,4 16,2 5,4 4,0 59,3 547.030 301.320 2.586 41.526 43.094 70.280 244.820 1557,2 1300,9 23,5 453,8 187,8 131,9 1588,7 26.128 22.704 58.690 28.012 34.787 32.981 26.791 78 78 6 27 14 13 78 1981 1986 1986 1995 1995 1995 11,0 10,5 41,6 5,2 8,1 8,9 381,3 131.940 92.931 504.782 337.030 83.858 449.964 3.283.692 153,5 130,8 743,0 143,4 224,3 267,4 9302,9 13.951 12.582 17.862 27.581 27.688 30.048 25.613 24 24 54 14 18 19 568 2004 2004 2004 2004 2004 2004 2004 2004 2004 2004 1,4 2,3 3,5 0,4 38,2 5,4 2,0 10,2 10,1 0,7 455,7 45.226 64.589 65.200 316 312.685 48.845 20.253 78.866 93.030 9.250 3.973.597 7,4 9,2 16,1 4,4 185,2 28,8 24,5 75,7 73,2 11,3 9738,0 5.302 3.985 4.612 11.113 4.849 5.337 12.244 7.420 7.251 16.177 22.911 6 9 13 5 54 14 7 24 24 6 730 nach Osterweiterung 2004 Estland Lettland Litauen Malta Polen Slowakei Slowenien Tschechien Ungarn Zypern Gesamt (EU25) nach Osterweiterung 2004 Beitrittskandidaten • • • • • Bulgarien (voraussichtlicher Beitritt 2007) Rumänien (voraussichtlicher Beitritt 2007) Kroatien (Beginn der Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005) Türkei (Beginn der ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005, Dauer bis zu 15 Jahre) Mazedonien 2 Die drei Säulen der Europäischen Union Die Europäische Union besteht aus drei so genannten Säulen. Alle drei Säulen zusammen bilden die Gesamtheit der Ziele der EU. Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften (EG) Die Europäischen Gemeinschaften bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft sowie der Europäischen Atomgemeinschaft. Die Gemeinschaften haben eigene Rechte und Pflichten, wie z.B. im Asylwesen, in der Wirtschaft, bei der Währung und auch bei den so genannten vier Freiheiten (freier Personen, Waren, Kapital, und Dienstleistungsverkehr). So müssen auch EUBürger viele Rechte und Pflichten der EG übernehmen. Zweite Säule: Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik (GASP) Mit der Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik soll die Aussenpolitik der Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden. Die Entscheidungen fallen durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn sich alle Staaten einig sind. Ziele der Aussenpolitik sind: • die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, • Förderung der internationalen Zusammenarbeit, • die Durchsetzung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Friedenserhaltung Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (PJZS) Polizeiliche und justizielle (rechtliche) Zusammenarbeit in Strafsachen ist die dritte Säule. Die dabei gefassten Beschlüsse haben jedoch keine direkte Wirkung, sondern müssen erst durch Gesetze in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden durch Regierungszusammenarbeit getroffen. 3 Gründe und Ziele Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der ersten Gemeinschaften war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren europäischen Kriegen den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit erreicht werden. Dieser ursprüngliche Grund wird in den stabilen Ländern Westeuropas heute nicht mehr stark beachtet, die Sicherung von Frieden, Stabilität und ihrer Existenz ist aber immer noch für viele Staaten ein Grund, für einen Beitritt zur Union. Der heute wichtigste Grund für einen Beitritt in die Europäischen Union, ist vor allem eine gemeinsame Aussenpolitik und der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Europa zum stärksten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und die Arbeits und Lebensverhältnisse verbessert werden. Die Gemeinsame Währung, der Euro, konkurriert gegen den USDollar und den japanischen Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung. 13 der 25 EUStaaten haben den Euro per Ausnahmegenehmigung noch nicht eingeführt, so dass von den 25 Staaten derzeit nur 12 dem Euroraum angehören. Ziel der Union ist es, nebst der europäischen Wirtschaft aber auch die Umweltqualität zu verbessern. Ausserdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz. 4 5 Das Schengener Abkommen (Schengen liegt in Luxemburg) Im Schengener Übereinkommen vereinbarten mehrere europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Während in diesen Ländern die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den Aussengrenzen zu Drittstaaten genau kontrolliert. An den Flughäfen gibt es separate und einfachere Abfertigungen für Bürger der Europäischen Union und anderen SchengenStaaten (Norwegen, Island sowie die Schweiz ab 2007). Das SchengenSystem beinhaltet auch Aufenthaltsverbote für den gesamten SchengenRaum. Daher kann an jedem Punkt der SchengenAußengrenze die Einreise verweigert werden, wenn kein Visum vorhanden ist. Ist ein so genanntes Schengenvisum von einem Mitgliedsland erteilt, besteht Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen SchengenStaaten. Das Problem sind hier die Visa Missbräuche (Menschenschmuggel, VisaFälschungen,): Die Schweiz oder Deutschland haben keine Aussengrenzen (siehe Karte). Frankreich, Spanien oder Italien und Polen und Litauen haben aber solche. Das Problem des Visa Missbrauchs darf daher nicht nur auf diese Länder verlagert werden, es muss eine Europäische Lösung gefunden werden. In allen SchengenLändern sind daher verschärfte, Zoll und Bundespolizeiliche Kontrollen in Kraft. 6 Die politischen Organe – politisches System der Europäischen Union Die Europäische Union folgt in ihrem Aufbau einer so genannten Demokratie. Eine solche Demokratie beruht wiederum auf einer so genannten Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Legislative (Parlament) • berät • entscheidet über Gesetze • stellt den Finanzhaushalt auf Exekutive (Regierung) • regiert • führt Gesetze aus • schlägt Gesetze vor • verwaltet Judikative (Gerichte) • spricht Recht • kontrolliert Legislative Exekutive Zweikammersystem: Europäische Kommission (Brüssel) Europäischer Gerichtshof (Luxembourg) 1. Rat der Europäischen Union (Ministerrat in Brüssel) 2. Europäisches Parlament (Strassbourg) 7 Europäischer Rat Der Europäische Rat in Brüssel ist die oberste Versammlung der EU. Sie setzt sich aus den Staats und Regierungschefs der Mitgliedsländer, deren Aussenministern sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Der Europäische Rat hat innerhalb des politischen Systems der EU die Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt Ziele der EUPolitik fest. Der Rat ist jedoch nicht direkt an Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt. Die Ratspräsidentschaft rotiert halbjährlich zwischen den EU Mitgliedsländern. Europäische Kommission Die Europäische Kommission ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt der Union. Sie schlägt Gesetze vor und kontrolliert deren Einhaltung. Der Präsident und die Mitglieder der EUKommission (EUKommissare), werden von den Mitgliedsländern vorgeschlagen und durch das Europäische Parlament gewählt. Momentan stellt jedes Mitgliedsland einen Kommissar. Rat der Europäischen Union (Ministerrat) Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines von zwei beschliessenden Organen der Union. Er ist also Teil der Legislative, die zusammen mit dem Europäischen Parlament einem so genannten Zweikammersystem entspricht. Der Rat der Europäischen Union vertritt die Mitgliedsländer und setzt sich je nach Thema aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedsländer zusammen. Der Ministerrat beschliesst zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze. Das am ehesten vergleichbare Organ in der Schweiz wäre der Ständerat. Europäisches Parlament Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der Legislative der Union. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert damit innerhalb der Legislative die Bevölkerung. Das Europäische Parlament hat zurzeit 732 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Das vergleichbare Organ in der Schweiz ist der Nationalrat. Europäischer Gerichtshof Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht und damit die Judikative. Er kontrolliert, dass EUGesetze und Verträge eingehalten werden und spricht auch Recht aus. Der Europäische Gerichtshof besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von den Regierungen ihrer Länder für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wichtige Begriffe: 8 Wirtschaft: Zollunion: Freihandel:_ Europäischer Binnenmarkt: Verfassung: Bruttoinlandprodukt ):_ (BIP 9 Dienstleistungen: Aussenpolitik:_ Justiz: Rechtsstaat: Asyl: 10 Visa: Demokratie: Minister: Parlament:_ Gewaltentrennung:_ 11 Fragen zur Geschichte der Europäischen Union 1. Nennt Gründe, weshalb es im Europa nach dem 2. Weltkrieg zu ersten Zusammenschlüssen zwischen einzelnen Ländern kam: 2. Wie hiess die VorläuferOrganisation der EU? 3. Aus welchen Gemeinschaften war diese VorläuferOrganisation zusammengesetzt? 4. Was wurde 1987 geschaffen in Europa geschaffen? 5. Wann und wo wurde die Europäische Union schliesslich gegründet? 6. Wann traten der EU 10 neue Länder aus dem Osten bei? 12 7. Welches sind momentan die wichtigsten Debatten in der EU? Fragen zur Tabelle der EUMitglieder 8. Wie viele Länder gehören 2004 nach der Osterweiterung zur EU? 9. Welche Länder waren schon 1952 bei der ersten Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), dabei? 10. Welches sind die drei grössten EULänder? EU Lan 1. flächenmässig einwohner mässig nach Wirtschafts stärke (BIP) nach Sitzen im Parlament 2. 3. Welches ist insgesamt aufgrund seiner Grösse eurer Meinung nach also das einflussreichste EULand? 13 11. Welche Länder haben wahrscheinlich wenig Einfluss in der EU? 12. Vergleiche die Grösse der Schweiz (7.36 Mio. Einwohner/Fläche: 41285 km2 BIP: 280 Mrd. Euro) mit einem entsprechend grossen Land in der EU. Wie viele Sitze bekämen wir wohl etwa bei einem EUBeitritt? Fragen zu den drei Säulen und den Zielen der EU und zum Schengener Vertrag 13. Wie heissen die drei Säulen der EU? 14. Nennt die Ziele der EU! 14 15. Nennt die Ziele der EUAussenpolitik! 16. Wie fallen innerhalb der EU Entscheide und Beschlüsse? 17. Was wurde im Vertrag von Schengen (Luxemburg) geregelt? Fragen zu den politischen Organen der EU 18. Nenne die politischen Organe der EU und beschreibe deren Aufgaben! Legislative (Parlament) • Exekutive (Regierung) Judikative (Gerichte) • 15 19. Wo befinden sich die Sitze der politischen Organe der EU? 20. Welches ist die oberste Versammlung der EU? 21. Wer sitzt in dieser obersten Versammlung der EU? 22. Wer wählt das Parlament der Europäischen Union? 23. Wie viele Sitze hat das Europäische Parlament? 16