Arbeitsblatt: Rassismus

Material-Details

Anhand verschiedener Seiten aus Comic "Tim und Struppi im Kongo begründen, warum man dieses Comic als rassistisch einstufen könnte.
Geschichte
Neuzeit
8. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

96215
845
12
20.03.2012

Autor/in

Bettina Maloigne
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

Downloads Arbeitsblätter / Lösungen / Zusatzmaterial

Die Download-Funktion steht nur registrierten, eingeloggten Benutzern/Benutzerinnen zur Verfügung.

Textauszüge aus dem Inhalt:

Arbeitsauftrag zu Tim und Struppi im Kongo In den Zeitungen stand vor einiger Zeit: „Student aus Kongo verklagt Tim und Struppi Das Abenteuer Tim im Kongo von 1931 ist umstritten. Viele Leser empfinden das Comicbuch als rassistisch. Der kongolesische Student Bienvenu Mbutu Mondondo hat vor einem Gericht in Belgien Klage gegen den „Tim und StruppiBestseller „Tim im Kongo eingereicht. Bienvenu Mbutu Mondondo empfindet das Buch als „rassistisch. Der Student der Politikwissenschaften hat deshalb Klage eingereicht. Der Kläger hat ein Verkaufsverbot für „Tim im Kongo verlangt. • Schaut euch das Buch gründlich an. • Begründe, warum man gewisse Bilder als rassistisch ansehen kann. (Betrachte genau, wie verschiedene Leute dargestellt sind und was sie sagen). Beziehe dich in deinen Begründungen auf die Bilder! Ein belgisches Gericht hat die Klage des Kongolesen abgewiesen, der dem Tim-und-Struppi-Zeichner Rassismus vorwarf. Die Richter folgten jedoch der Auffassung des Staatsanwalts. Dieser hatte argumentiert, Hergé habe mit dem Comic nicht zum Rassenhass aufstacheln wollen. Vielmehr spiegle seine Darstellung der Afrikaner die damalige Zeit wider. • Bist du mit der Begründung des Urteils einverstanden, oder nicht? Warum? Der Kongolese hatte argumentiert, im Comic würden Afrikaner als dumm, arbeitsscheu und unfähig dargestellt. Dagegen werde der Weisse Tim als überlegener Kolonialherr gezeigt. Dies sei «eine Beleidigung für jeden Menschen schwarzer Hautfarbe» und ein Verstoss gegen ein Gesetz gegen den Rassismus von 1981. Der Comic «Tim und Struppi im Kongo», das 1946 noch einmal überarbeitet und «entschärft» wurde, müsse deswegen verboten werden. Die Richter folgten jedoch der Auffassung des Staatsanwalts. Dieser hatte argumentiert, Hergé habe mit dem Comic nicht zum Rassenhass aufstacheln wollen. Vielmehr spiegle seine Darstellung der Afrikaner die damalige Zeit wider.